Projekt: Harkortstraße - Floßplatz

Mit dem Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs (2002) gab es auch erste Überlegungen zu einer fahrradfreundlichen Gestaltung des Straßenzuges Harkortstraße - Floßplatz - Dufourstraße.

Hintergrund

Mit dem Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs (2002) gab es auch erste Überlegungen zu einer fahrradfreundlichen Gestaltung des Straßenzuges Harkortstraße – Floßplatz – Dufourstraße. Mit dem Umbau 2007 bestand die Chance eine fahrradfreundliche Gestaltung vorzunehmen. Da das nicht geschah, ist der ADFC nun seit gut einem Jahrzehnt damit beschäftigt eine fahrradfreundliche Gestaltung zu erreichen.

Was bisher geschah

Bezugnehmend auf die Projektkonferenz zur Verkehrsregelung Harkortstraße-Floßplatz bezog der ADFC Leipzig Stellung bezüglich der „Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Harkortstraße –Floßplatz – Dufourstraße zur Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr“. Es erfolgten u.a. Hinweise zur Straßenraumaufteilung, Ampelschaltungen oder es wurden Hinweise für weitere Verkehrsteilnehmende und die Stadtreinigung formuliert. In dem Schreiben vom 24. Januar 2014 nahm Frau Dubrau (Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau) Stellung. Es wurde auf die anstehenden, umfassenden Umbaumaßnahmen in der Karl-Liebknecht-Straße verwiesen.

Sommerschlagloch der L-IZ, 09/2015

Mit einem Schreiben vom 11.09.2016 nahm der ADFC Leipzig das Thema der „Verbesserung der Situation des Fußgänger- und Radverkehrs im Bereich Dufourstraße-Floßplatz-Harkortstraße“ unter Bezug auf weiterhin bestehende Sorgen seitens betroffener Bürger*innen und Unterstützer*innen des Anliegens wie Fuß e.V., VCD e.V., Ökolöwe, StudentInnenRat, Blinden- und Sehbehindertenverband, Stadtelternrat, und den Stadtschülerrat wieder auf. Die Antwort der Stadt Leipzig erreichte den ADFC im Februar 2017. Hierin findet sich ein Hinweis auf das „Verkehrskonzept für die erweiterte Innenstadt“, die u.a. die Umgestaltung des Promenadenrings thematisiert und im Zuge dessen auch eine Verkehrslösung für den Bereich Dufourstraße-Floßplatz-Harkortstraße ermöglichen könnte.

Vorhaben

Laut Luftreinhalteplan 2018 der Stadt Leipzig sind folgende Handlungsschritte vorgesehen:

  • bis 2020 Auswertung der Erkenntnisse aus dem EU-Projekt DEMO-EC
  • 2020 Erarbeitung eines Grobkonzepts mit anschließender Öffentlichkeitsbeteiligung
  • ab 2021/22 Vorplanung einer baulicher Umgestaltung und Umsetzung der Planung

...und in Corona-Zeiten 2020 / 2021...: Alexander John vom ADFC Leipzig im Interview mit der LIZ am 27. März 2020:

„Die Corona-Pandemie führt dazu, dass das Fahrrad in Leipzig auch von Menschen für den Weg zur Arbeit genutzt wird, die sonst anders mobil sind. Gleichzeitig hat der Kfz-Verkehr in Leipzig sehr stark abgenommen. Diese Situation bietet die Möglichkeit, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen anzugehen, die sowohl den Radverkehr fördern als auch die Ausbreitung der Coronaviren verringern. So könnte auf mehrspurigen Straßen ohne Radverkehrsanlagen die rechte Fahrspur für den Radverkehr abgetrennt werden – bspw. im Straßenzug Harkortstraße – Floßplatz – Dufourstraße, wo viele Radfahrende auf dem Gehweg fahren, weil sie sich nicht auf die Fahrbahn trauen.“

Dieser Straßenzug bietet sich besonders gut an, da hier entsprechend Luftreinhalteplan tatsächlich endlich ein Radfahrstreifen kommen soll und eine Anpassung der LSA kein Argument gegen eine kurzfristige Umsetzung ist.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
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    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
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    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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