Kampagne: Zeit fürs Rad!

Als verkehrspolitischer Verein und Fahrradlobby setzen wir uns für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein. Mit mehr als 2222 Mitgliedern sind wir die größte Interessenvertretung der Radfahrer*innen in Leipzig und machen uns stark für sie.

Wir wollen zeigen, dass das Fahrrad aus unserer Stadt nicht mehr wegzudenken ist und planen in den kommenden Monaten zahlreiche Beteiligungsformate, die unter den drei Schwerpunkten zusammengefasst werden können: Tempo 30, mehr Fahrradstraßen und Raum für alle! Wir wollen in einer Stadt leben, die für alle gleiche Chancen bereithält. Wir sind viele und fordern angesichts der großen Aufgaben, die uns in den kommenden Jahren bevorstehen wie der Klimakrise, Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen und einer notwendigen Verkehrswende: Es ist Zeit fürs Rad!

Tempo 30

Tempo 30 ist eine zentrale und wichtige Forderung des ADFC Leipzig – um die Verkehrssicherheit in der Stadt Leipzig zu gewährleisten, ist ganz klar eine Umsetzung des flächendeckenden Tempolimits von 30 km/h notwendig. Nur so gelingt eine Verkehrswende im städtischen Raum.

  • Wir fordern die Umsetzung von Tempo 30 im Modellprojekt Leipzig.
  • Wir fordern: Vision Zero! Keine Verkehrstoten in Leipzig.
  • Wir fordern, dass Schulwege sicherer gestaltet werden.

Mehr Fahrradstraßen

Fahrradstraßen sind ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Nachhaltigkeitszenarios. Wir fordern daher eine quantitative und qualitative Aufwertung des Bestandes an Fahrradstraßen und Lückenschlüsse.

  • Wir fordern eine konsequentere Umsetzung von Fahrradstraßen.
  • Wir fordern die Umsetzung des Radschnellwegs von Leipzig nach Halle.

Raum für alle

Wir fordern eine Umgestaltung und Neugestaltung des Stadtraumes. Flächen sollen fair umgewidmet werden und nicht mehr nur aus KfZ-Sicht gedacht werden. 

  • Wir fordern konsequentere Umsetzung von modalen Filtern und Superblocks.
  • Wir fordern mehr Flächengerechtigkeit in den Quartieren sowie eine Umwidmung von Parkflächen.
  • Wir fordern eine verbindliche Umsetzung des HauptnetzRad.
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https://leipzig.adfc.de/artikel/kampagne-zeit-fuers-rad

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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