Mitglieder machen den ADFC und die Rad-Lobby stark. Und sie erhalten exklusive Vorteile:
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Du willst #MehrPlatzFürsRad und Teil der Bewegung sein, ohne gleich ADFC-Mitglied zu werden? Dann unterstütze uns!
Der ADFC Leipzig e.V. setzt sich als gemeinnütziger Verein in Leipzig und Umgebung für die Stärkung des Umweltverbundes (Fahrrad, Fuß, ÖPNV, CarSharing) ein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir verkehrspolitisch aktiv, organisieren Veranstaltungen und beraten zu Fragen der nachhaltigen Mobilität. Helfen Sie mit, in Leipzig und Umgebung eine umweltfreundliche und menschengerechte Planung des öffentlichen Raums umzusetzen und unterstützen Sie unser Engagement mit einer Spende.
Einmalig oder im Dauerauftrag, wenig oder viel, jeder Betrag hilft unsere Arbeit für das Radfahren und eine umweltfreundliche Mobilität zu finanzieren.
Mit Ihrem finanziellen Engagement helfen Sie mit, den weitgehend ehrenamtlich arbeitenden ADFC Leipzig e.V. auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen. Zudem profitieren Sie bei Ihrer Steuererklärung, da Sie Ihre Spende steuerlich absetzen können.
Spendenkonto ADFC Leipzig e.V.
IBAN: DE39 8609 5604 0307 2280 68
BIC: GENODEF1LVB
Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen. Bitte teilen Sie hierfür Ihre Postadresse unter schatzmeister [at] adfc-leipzig.de mit oder geben Sie diese im Verwendungszweck der Überweisung an. Vielen Dank!
Steuernummer: 231/140/16837/K081
Der ADFC macht sich stark für Verkehrspolitik, Verkehrssicherheit, Fahrradtourismus, Verkehrspädagogik, Verbraucherschutz und die ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Wenn Sie diese Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen, helfen Sie, dass der ADFC sich noch besser engagieren kann! Mit den steuerlich absetzbaren Zuwendungen können wir zum Beispiel dafür sorgen, dass unsere Anliegen in der Politik immer wieder Gehör finden, und dass Radfahrende nicht wortwörtlich an den Rand gedrängt werden. Wenn Sie uns im Verwendungszweck Ihre Adresse mitteilen, schicken wir Ihnen eine Spendenbescheinigung mit der Post zu.
Spendenkonto
IBAN: DE32 4306 0967 8022 5321 00
BIC: GENODEM1GLS
Oder nutzen Sie alternativ PayPal. Klicken Sie dazu einfach auf "Via PayPal spenden":
Du interessiert dich für zukunftsgerechte Stadtentwicklung, hast Spaß an Fahrradtouren oder magst einfach Themen rund um das Fahrrad? Das Fahrrad bringt uns alle nach vorne und geht uns alle etwas an. Wie wäre es also, wenn Du ganz ohne Mitgliedschaft bei uns mitmachst? Schließlich waren auch die ADFC-Gründer selbst ehrenamtlich tätig – es ging ihnen um die Sache. Etwa 9 % der ADFC-Mitglieder engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich beim ADFC (infas ADFC-Mitgliederbefragung 2015). Auch Du kannst dabei sein und dich einbringen: Mit eigenen Ideen und Anliegen oder als Helfer*in bei Veranstaltungen und Aktionen, als Unterschriftensammler*in bei Petitionen, als Radtourenleiter*in oder bei der Vorstandsarbeit und in Arbeitsgruppen - die Möglichkeiten dabei zu sein sind grenzenlos und sie machen alle Spaß, du musst uns nur kontaktieren.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Die Unterstützung für die Verkehrswende, so wie sie der ADFC anstrebt, hat viele Mitglieder, ehrenamtlich Aktive und Unterstützer. Daneben sind aber auch eine Vielzahl unterschiedlichster Fördermöglichkeiten für Unternehmer, Kommunen oder Stadtgemeinden möglich. Diese profitieren gleich mehrfach: sie erhalten einerseits unsere attraktiven Mitglieder-Zeitschriften und -Magazine. Hoteliers, Restaurantbesitzer, aber auch Fahrradhändler und Gemeinden können darüber hinaus mit ADFC-Aufklebern neue Kundengruppen ansprechen. Zusätzlich runden vorteilhafte Werbemöglichkeiten in Verbraucherinformationen und Mitgliederzeitschriften das ansprechende Paket für Fördermitglieder ab. Die ADFC-Bundesgeschäftsstelle stellt interessierten Unternehmen jederzeit weitere ADFC-Magazine zur Verfügung, die für eine zusätzliche Kundenbindung sorgen.
Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder und seit dem 1. Januar 2016 im Beitrag enthalten. ADFC-Mitglieder bekommen bei Pannen oder Unfällen im Alltag, in der Freizeit und auf Reisen schnell und unkompliziert Hilfe.
Werkstätten, Firmen und Betriebe können sich als ADFC-Pannenhelfer registrieren lassen. Sie helfen bei Pannen unterwegs; die Aufträge werden von der 24-Stunden-Hotline vermittelt. Füllen Sie bei Interesse das Registrierungsformular aus:
Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:
Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.
Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.
Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.
Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.
Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.
Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.
Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.
In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.
Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.
Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.
Der Austritt erfolgt schriftlich per Post oder per Mail. Es reicht ein formloses Schreiben spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jährlichen Verlängerung der Mitgliedschaft.
Wenn das Jahr der Mitgliedschaft (nicht das Kalenderjahr) dem Ende entgegengeht, erhält jedes Mitglied einen Brief mit dem neuen Mitgliedsausweis und der Zahlungsaufforderung. Es kann auch dann noch gekündigt werden.
Gründe für eine Kündigung müssen uns nicht mitgeteilt werden. Gern nehmen wir aber zur Verbesserung unserer Arbeit Feedback entgegen.