Du liebst Radfahren? Wir auch! Deshalb setzen wir uns aktiv mit Leidenschaft und vielfältig für sicheres und komfortables Radfahren in Leipzig und in angrenzenden Kommunen ein. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt die Verkehrswende mitzugestalten und voranzutreiben – auch für dich. So bringen wir die Verkehrswende in Leipzig und im Umland voran – für mehr Lebensqualität und Klimaschutz! Bitte stärke uns und unsere Arbeit mit einer Spende.
Gib uns als Interessenverband der Radfahrerinnen und Radfahrer die Power, uns wirksam für dich und unsere gemeinsamen Interessen einzusetzen. Denn die Mobiliätswende nimmt gerade in Leipzig richtig Fahrt auf – diesen Aufschwung für das Fahrrad wollen wir weiter nutzen. Gleichzeitig werden die Anfragen von Bürger*innen, Verwaltung, Leipziger Organisationen und Unternehmen an uns immer mehr und vielseitiger. Diese Chance wollen wir nutzen und brauchen dafür finanzielle Unterstützung, um uns mit mehr Personal, Kampagnenarbeit sowie einer regelmäßig geöffneten Geschäftsstelle gut aufzustellen. Die Beiträge unserer Mitglieder können einen guten Teil unserer regelmäßigen Kosten abdecken, aber nicht alles. Deine Spende hilft!
Was du mit deiner Spende bewirkst:
Womit du uns mit deiner Spende konkret unterstützt:
Damit wir auch weiterhin erfolgreich sein können, brauchen wir Menschen, die sich mit einer Spende für unsere gemeinsamen Ziele einsetzen.
Spenden sind steuerlich absetzbar. Bei Beträgen über 300,00 Euro pro Jahr stellen wir dir in der Regel innerhalb eines Monats eine Spendenbescheinigung aus. Schreib hierzu bitte deine Adresse in den Betreff der Überweisung oder sende uns deine Kontaktdaten per Email (info [at] adfc-leipzig.de) zu. Bis zur Grenze von 300,00 Euro jährlich ist die Vorlage des Kontoauszugs beim Finanzamt ausreichend (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV).
Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:
Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.
Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.
Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.
Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.
Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.
Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.
Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.
In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.
Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.
Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.