Innenstadtring-Hauptbahnhof-Leipzig-verkehrsgruen_ADFC_Leipzig

Im April 2023 begann die Umgestaltung am Leipziger Hauptbahnhof. Der Vorplatz am Hauptbahnhof sollte endlich für den Rad- und Fußverkehr sicherer werden. Die Radfahrer*innen und Fußgänger*innen bekommen mehr Platz, dafür wich eine Kfz-Spur. Ab Oktober 2023 wird zwischen Hauptbahnhof und Löhrstraße ein neuer Radfahrstreifen auf dem Innenstadtring grün markiert. Dieser wird in die bestehende Radverkehrsanlage auf Höhe Hotel Fürstenhof angebunden. Im Jahr 2024 soll der Radverkehr sicher über die Kreuzung Goerdelerring und Ranstädter Steinweg geführt werden. © Anne-K. Hutschenreuter

Projekt: Promenadenring/Innenstadtring

Der Fortschritt am Innenstadtring geht weiter. Ab dem 2. Oktober 2023, wird zwischen Hauptbahnhof und Löhrstraße ein neuer Radfahrstreifen auf dem Innenstadtring grün markiert. Dazu ändert sich künftig die Verkehrsführung zugunsten des Fahrrads.

Was viele 2018 selbst nach der Verkündung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts[1] gegen das Radfahrverbot auf dem Ring noch als Spinnerei abtaten, ist inzwischen ein breit akzeptierter Baustein für eine erfolgreiche Transformation zu nachhaltiger Mobilität. Für Jahrzehnte war der Tröndlinring für den Radverkehr in Richtung Westen komplett gesperrt.

„Wir freuen uns, dass diese eklatante Lücke im Alltagsnetz für den Radverkehr durch den Radfahrstreifen zwischen Gerberstraße und Löhrstraße endlich geschlossen wird“, meint dazu Jens Emmerich, Mitglied der AG Verkehr des ADFC Leipzig e.V. „Durch den Hauptbahnhof mit seinen Gleisen auf der einen Seite und die Innenstadt auf der anderen Seite ist eine direkte Ost-West-Verbindung nur entlang des Promenadenringes möglich. Bei der aktuellen Führung müssen Radfahrende nicht weniger als 13 Furten und Gleisquerungen passieren, um die sechshundert Meter vom Hauptbahnhof bis zum Radweg am Ranstädter Steinweg zu überwinden und sich auf viel zu kleinen Flächen durch starken Fußverkehr schlängeln. Ich erwarte, dass nach und nach mehr Menschen die Vorteile der neuen direkten Führung für sich entdecken werden. Für die Erschließung des autoarmen geplanten Löwitz-Quarties ist die Verbindung geradezu essentiell“, so Emmerich.

Die geplante doppelte Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Gerberstraße, zum einen wie bisher vor dem Astoria entlang zusammen mit dem Fußverkehr und zum anderen auf der direkten Verbindung über einen Radfahrstreifen in Mittellage[1], ist sicher nicht der Idealzustand. Aber es ist ein pragmatischer Ansatz dafür, Radfahrenden mit verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden, ohne den komplexen Knoten an der Gerberstraße umbauen zu müssen. Der ADFC Leipzig e.V. erwartet eine sehr genaue Beobachtung des Verkehrsgeschehens nach der Freigabe, um nötigenfalls zeitnah nachsteuern zu können.

Bei allem Pragmatismus ist die Radverkehrsinfrastruktur auch nach der Umsetzung dieser Maßnahme noch weit von der Zielsetzung entfernt, die der Stadtrat der Verwaltung 2020 für den Promenadenring aufgetragen hat: Den Radverkehr vollständig und in der Verbindungsstufe IR II auf dem Promenadenring zu führen[2]. Die Qualitätskriterien[3] für diese höchste innerstädtische Verbindungsstufe beinhalten eine umwegarme, durchgängige, sichere und leistungsfähige Führung getrennt vom Fußverkehr und mit minimalen Wartezeiten. Pragmatische Lösungen wie an der Kurt-Schuhmacher-Straße oder vor dem neuen Rathaus können nur einen Zwischenschritt zu diesem Ziel sein, um schnell und kostengünstig spürbare Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr zu erreichen. Letztlich wird es jedoch an allen großen Verkehrsknoten, die bisher unter dem Primat des motorisierten Verkehrs geplant wurden, bauliche Änderungen geben müssen. Insofern ist Leipzig nach Ansicht des ADFCs, auch mit den Ergänzungen durch den Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes Herrn Jana, weit von den geäußerten Erwartungen des Baubürgermeisters Dienberg entfernt[4], die Führung des Fuß- und Radverkehrs am Promenadenring im nächsten Jahr im Wesentlichen abschließen zu können. Die im Projekt „Stadtraumkonzept erweiterte Innenstadt“ erarbeiteten Prinzipien zur Umgestaltung sollten hier Anspruch und Leitlinien sein.

Der Radverkehr spielt im Umweltverbund eine gewichtige Rolle, mit gleichem Anteil im angestrebten Modal Split wie der ÖPNV von jeweils 23%. Dafür bedarf es einer passenden Infrastruktur. Ein "Weiter so!", das Radverkehrsmaßnahmen im urbanen Kern von Leipzig weitgehend auf Markierungen und die nachrangige Berücksichtigung in ÖPNV-Projekten beschränkt, reicht nicht dafür aus, aus dem löchrigen, oft veralteten und unterdimensionierten Stückwerk ein durchgängiges, sicheres, inklusives und leistungsfähiges Radverkehrsnetz zu machen. Um die Mobilitätsstrategie erfolgreich umzusetzen, ist es ebenso notwendig wie im Fall des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), ein ehrgeiziges Investitionsprogramm für die Fahrradverkehrsinfrastruktur aus der Netzbedeutung abzuleiten. Die bisher nur vom ÖPNV-Bedarf abgeleiteten Baumaßnahmen[5] müssen um die aus dem Radverkehrsnetz priorisierten ergänzt, in gleicher Weise mit den anderen Bauträgern abgestimmt, terminiert und in der Kapazitäts- und Finanzplanung berücksichtigt werden.

 


[1]Positionspapier des ADFC zu Radfahrstreifen in Mittellage (https://www.adfc.de/artikel/adfc-position-radfahrstreifen-in-mittellage-fahrradweichen/)

[2]Änderungsantrag Hauptnetz Radhttps://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=1016821, Punkt 3.

[3] IR-2-Verbindungen erfüllen mindestens Anforderungen einer Radvorrangroute gemäß H RSV der Forschungsgemeinschaft für Straßenverkehr

[4] LZ-Interview Dienberg/Jana, https://www.l-iz.de/wirtschaft/mobilitaet/2023/09/ab-oktober-gruner-radfahrstreifen-hauptbahnhof-lohrstrasse-verlangerung-553079 ab 27:35min

[5]Terminliche Einordnung der Maßnahmen des Basismodul Hauptachsen aus der Anlage II-10 a der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig - Rahmenplan zur Umsetzung - Maßnahmenplan ÖPNV, ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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