Radwegebenutzungspflicht

Eine Arbeitsgruppe des ADFC beschäftigt sich gemeinsam mit der Stadtverwaltung und Polizei mit der Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht, denn längst nicht jeder Radweg muss auch immer genutzt werden.

Radwegebenutzungspflicht

Längst nicht jeder Radweg muss benutzt werden. Oftmals können Radfahrende auch die Fahrbahn der Autos benutzen, beispielsweise bei nicht von Schnee befreiten Radwegen im Winter. Außerdem sind zahlreiche Radwege in einem so schlechten Zustand, dass durch sie manche Gefahren erst entstehen. Mit den Stimmen von SPD, CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurde deshalb vom Bundesrat 1997 die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert. Seitdem muss längst nicht mehr jeder Radweg befahren werden.

Seit dieser Novellierung der Straßenverkehrsordnung sind Radverkehrsanlagen nicht mehr benutzungspflichtig, es sei denn, besondere örtliche Verhältnisse führen zu einer erhöhten Gefahrenlage und erlauben den Straßenverkehrsbehörden das Anordnen einer Benutzungspflicht (Vgl § 45, 9, StVO). Die Radwegebenutzungspflicht ist durch runde Schilder mit einem Rad auf blauem Grund definiert.

Allerdings dürfen die Straßenverkehrsbehörden die Schilder nur aufstellen, wenn die Benutzungspflicht notwendig ist und der Radweg verschiedene Qualitätskriterien hinsichtlich dessen Oberfläche, Breite und dergleichen erfüllt. Jedoch gilt: Auch wenn ein Schild aufgestellt ist, gibt es Ausnahmen von der Benutzungspflicht: unbenutzbarer Radweg wegen Falschparkern, Grünwuchs, Baustelle usw. Autofahrernde müssen daher immer davon ausgehen, dass Radfahrende auf die Fahrbahn wechseln.

Alle Radwege, an denen kein Radweg-Gebotsschild (Fahrrad und/oder Personen auf blauem Grund) steht, müssen nicht benutzt werden. Hier dürfen Radfahrende, die das möchten, auf der Fahrbahn fahren.

Kurz zur Vorgeschichte: Bundesrat ändert die StVO

Im Sommer 1997 beschlossen Bundestag und Bundesrat Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung zugunsten von Radfahrenden (sog. Fahrrad-Novelle), die vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) auf Bundesebene maßgeblich mit gefördert und beeinflusst wurden. Ein Jahr später, am 01.10.1998, trat die Neuregelung der Radwegebenutzungspflicht in Kraft. Während zuvor jeder vorhandene Radweg von den Radelnden benutzt werden musste, das Fahren auf der Fahrbahn also generell verboten war, wird seit dem 01.10.1998 zwischen benutzungspflichtigen und anderen Radwegen unterschieden.

Damit ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen werden kann, muss dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gewisse Mindestkriterien erfüllen. Diese Kriterien spiegeln die Erkenntnis wider, dass nicht jeder Radweg sicher zu befahren ist. Die Kriterien sind u.a. mindestens 1,50 m Breite, eindeutige, sichere und stetige Führung, einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit, Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und anderen Hindernissen.

Die Situation in Leipzig

Da die gängige Praxis eine andere ist bzw. war, sind in Leipzig von den gut 150 km Hochbordradwegen noch über 70 % benutzungspflichtig.

Eine Projektgruppe des ADFC beschäftigt sich seit 2010 mit der Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht. 2010 und 2012 hat der ADFC Vorschläge für die Aufhebung der Pflicht unterbreitet. Eine speziell gegründete Arbeitsgruppe aus Stadtverwaltung, ADFC Leipzig und Polizei traf sich hierzu in den Jahren 2012 und 2013. Mangels Personal in der Straßenverkehrsbehörde wurde die AG allerdings eingestellt. Daher werden seit 2014 individuell Widersprüche geschrieben.

Verwandte Themen

Kampagne: Zeit fürs Rad!

Als verkehrspolitischer Verein und Fahrradlobby setzen wir uns für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein.…

Projekt: Radschnellweg Leipzig - Halle (Saale)

Ein Radschnellweg soll zur leistungsstarken und schnellen Abwicklung eines großen Radverkehrsaufkommens dienen. Er…

Analyse, Fahrradstraßenstandard, Fahrradstraße

Stellungnahme zu Leipziger Fahrradstraßenstandards

Wir beziehen Stellung zum Verwaltungsstandpunkt "Fahrradstraßen" in Leipzig, denn wir sehen weiterhin noch großen…

Projekt: Georg-Schumann-Straße

Seit Ende der 1990er Jahren beschäftigt die längste Magistrale der Stadt den ADFC Leipzig immer mal wieder. Seit der…

Projekt: Harkortstraße - Floßplatz

Mit dem Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs (2002) gab es auch erste Überlegungen zu einer…

Verkehrspolitische Ziele des ADFC Leipzig

Der ADFC Leipzig ist ein verkehrspolitischer Verein, radfahrfreundlicher Verkehrsclub und eine unabhängige…

OBM-Radtour_Leipzig-ADFC_Leipzig-Bürgersprechstunde

Aktionen des ADFC Leipzig

Der ADFC Leipzig organisiert regelmäßig Aktionen und Demonstrationen. Hier findest du eine Übersicht der regelmäßig…

Innenstadtring-Hauptbahnhof-Leipzig-verkehrsgruen_ADFC_Leipzig

Projekt: Promenadenring/Innenstadtring

Der Fortschritt am Innenstadtring geht weiter. Ab dem 2. Oktober 2023, wird zwischen Hauptbahnhof und Löhrstraße ein…

Projekt: Georg-Schwarz-Straße und -brücken

Die Georg-Schwarz-Straße beschäftigt den ADFC seit den 2000ern. 2014 legte die Stadtverwaltung Pläne für die…

https://leipzig.adfc.de/artikel/radwegbenutzungspflicht-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt