Projekt: Radverkehrsentwicklungsplan

Von 2010 bis 2012 hat der ADFC Leipzig die Diskussion und Verabschiedung des "Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020" - einer wichtigen Grundlage für die Verkehrsplanung der nächsten Jahre - intensiv begleitet.

Im Jahr 2010 wurde der "Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020" im Entwurf vorgelegt. Im Dezember 2010 reichte der ADFC Leipzig zu diesem Planwerk seine Stellungnahme ein. Im Juni 2012 entschied der Stadtrat über die überarbeitete Fassung des Radverkehrsentwicklungsplan.

Wieder betrieb der ADFC Leipzig intensive Lobbyarbeit und überzeugte den Stadtrat davon, dass zunächst ein Hauptradroutennetz durch die Verwaltung entwickelt werden soll. Zudem beschloss der Stadtrat, dass der Radverkehrsanteil in Leipzig auf 20 % gesteigert werden soll und dass für die Förderung des Radverkehrs jährlich 5 Euro/Einwohner*in betragen soll.

Mit dem Beschluss des Radverkehrsentwicklungsplans wurde das Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs aus dem Jahr 2002 abgelöst. Der Stadtrat beschloss ebenfalls, dass Leipzig die Fahrrad-Großstadt in Ost-Deutschland werden soll. Leider scheint dieser Anspruch in den letzten Jahren etwas unter die Räder gekommen zu sein.

Im November 2018 ist festzustellen, dass der Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 in weiten Teilen nicht umgesetzt ist:

  • Noch immer gibt es kein beschlossenes Zielnetz für den Radverkehr in Leipzig.
  • Von den geplanten Maßnahmen ist nahezu nichts umgesetzt worden.
  • Die finanzielle Ausstattung entsprach bisher in keinem Jahr der Zielmarke von 5 Euro/Einwohner*in und Jahr.

Die Vorbereitungen für die Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans laufen. Dieser soll die Periode 2020-2030 umfassen und diesmal auch finanziell untersetzt sein, da der Stadtrat Ende September 2018 das Nachhaltigkeitsszenario als Mobilitätsstrategie 2030 beschlossen hat.

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https://leipzig.adfc.de/artikel/projekt-radverkehrsentwicklungsplan

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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