Projekt: Georg-Schwarz-Straße und -brücken

Die Georg-Schwarz-Straße beschäftigt den ADFC seit den 2000ern. 2014 legte die Stadtverwaltung Pläne für die Umgestaltung des 1. Abschnittes vor, 2017 begannen die Bauarbeiten und 2018 erfolgte die Fertigstellung.

Die Georg-Schwarz-Straße beschäftigt den ADFC seit den 2000er Jahren. Im Jahr 2014 legte die Stadtverwaltung Pläne für die Umgestaltung des Abschnittes Hans-Driesch-Straße bis Philipp-Reis-Straße vor. Hierzu gab es auf Drängen des Magistralenmanagements ein umfangreiches Beteiligungsverfahren. Im Jahr 2017 begannen die Bauarbeiten und Ende 2018 erfolgte die Fertigstellung.

Neben diesem Bauabschnitt werden entlang der Georg-Schwarz-Straße zwischen Merseburger Straße und Hans-Driesch-Straße Gehwegnasen errichtet. Diese werden im Zeitraum 2017 bis 2021 errichtet und sollen neben Bäumen auch Fahrradbügel erhalten.

Ein Großprojekt wird der Neubau der Georg-Schwarz-Brücken darstellen. Im Frühling 2017 hat die Stadtverwaltung die Vorplanung vorgestellt und der Stadtrat hat diese beschlossen. Gebaut wird voraussichtlich ab 2024.

Verwandte Themen

Kampagne: Zeit fürs Rad!

Als verkehrspolitischer Verein und Fahrradlobby setzen wir uns für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein.…

Projekt: Radverkehrsentwicklungsplan

Von 2010 bis 2012 hat der ADFC Leipzig die Diskussion und Verabschiedung des "Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020" -…

Projekt: Georg-Schumann-Straße

Seit Ende der 1990er Jahren beschäftigt die längste Magistrale der Stadt den ADFC Leipzig immer mal wieder. Seit der…

Projekt: Radschnellweg Leipzig - Halle (Saale)

Ein Radschnellweg soll zur leistungsstarken und schnellen Abwicklung eines großen Radverkehrsaufkommens dienen. Er…

Projekt: Harkortstraße - Floßplatz

Mit dem Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs (2002) gab es auch erste Überlegungen zu einer…

Analyse, Fahrradstraßenstandard, Fahrradstraße

Stellungnahme zu Leipziger Fahrradstraßenstandards

Wir beziehen Stellung zum Verwaltungsstandpunkt "Fahrradstraßen" in Leipzig, denn wir sehen weiterhin noch großen…

Radwegebenutzungspflicht

Eine Arbeitsgruppe des ADFC beschäftigt sich gemeinsam mit der Stadtverwaltung und Polizei mit der Überprüfung der…

Innenstadtring-Hauptbahnhof-Leipzig-verkehrsgruen_ADFC_Leipzig

Projekt: Promenadenring/Innenstadtring

Der Fortschritt am Innenstadtring geht weiter. Ab dem 2. Oktober 2023, wird zwischen Hauptbahnhof und Löhrstraße ein…

Verkehrspolitische Ziele des ADFC Leipzig

Der ADFC Leipzig ist ein verkehrspolitischer Verein, radfahrfreundlicher Verkehrsclub und eine unabhängige…

https://leipzig.adfc.de/artikel/georg-schwarz-strasse-und-bruecken

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt