Projekt: Georg-Schumann-Straße

Seit Ende der 1990er Jahren beschäftigt die längste Magistrale der Stadt den ADFC Leipzig immer mal wieder. Seit der Fertigstellung der B6n im Jahr 2012 begleitet der ADFC Leipzig die Entwicklung der "Schumi".

Hintergrund

Seit Ende der 1990er Jahren beschäftigt die längste Magistrale der Stadt den ADFC Leipzig immer mal wieder. Seit der Fertigstellung der B6n im Jahr 2012 begleitet der ADFC Leipzig die Entwicklung der "Schumi" (Georg-Schumann-Straße).

Hierzu gehören auch das alljährliche Radwanderkino in Zusammenarbeit dem dem Magistralenmanagement.

Was bisher geschah

Mit dem Projekt "Mach`s leiser - Mitwirken bei der Lärmaktionsplanung in Leipzig" - initiiert durch den Ökolöwe - Umweltverbund Leipzig e.V. - konnten 100 Bürger und Bürgerinnen an der Entwicklung und Planung von lärmmindernden Verkehrslösungen im Leipziger Norden teilhaben. Es entstanden so 27 Maßnahmen, die umzusetzen waren, u.a. Tempo-30-Zonen in ausgewählten Bereichen, Spielflächen, Radwege und auch lärmreduzierende Rasengleise. Bereits im Jahr 2013 kam es zu ersten Sofortmaßnahmen, wie der Abmarkierung der Georg-Schumann-Straße und zusätzlicher Beschilderung der Radwege.

Es konnten in 2013 noch nicht auf dem gesamten Straßenverlauf der Georg-Schumann-Straße Radfahrwege abmarkiert werden. Zwischen der Slevogtstraße und Christoph-Probst-Straße war dies zunächst nicht möglich - Verweis auf die Antwort der Stadt Leipzig vom 01.06.2013.

In den Folgejahren wies der ADFC Leipzig e.V. immer wieder auf potenzielle Verkehrslösungen zu den Einzelplanungen hin. Der derzeitige Planungs- und Bearbeitungsstand ist den Präsentationsfolien vom 10.11.2016 zu entnehmen.

Pressemitteilung: "Verkehrsplanung und Lärmschutz gemeinsam denken" 24.07.2011

Pressemitteilung: "Erfolgreiche Fahrrad-Demo" 20.09.2011

Pressemitteilung: "Radfahrstreifen in der Schumi" 16.09.2012

Pressemitteilung: "Schutzstreifen in Wahren" 10.05.2013

Reflektor: "Radverkehrsförderung - Von Straßen und Streifen" 14.08.2014

Vorhaben

Die geplante Neu- und Umgestaltung der "Schumi" wird auf dem nachfolgenden Lageplan erkennbar. Aufgrund der Vielzahl der Einzelplanungen und der weitestgehenden Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses kann der Umgestaltungsprozess nur in Teilabschnitten erfolgen. Die entsprechenden Angaben dazu lesen Sie gern im Beitrag zum derzeitigen Planungs- und Bearbeitungsstand in den Präsentationsfolien vom 10.11.2016 nach.

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Aktionen des ADFC Leipzig

Der ADFC Leipzig organisiert regelmäßig Aktionen und Demonstrationen. Hier findest du eine Übersicht der regelmäßig…

https://leipzig.adfc.de/artikel/georg-schumann-strasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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