ADFC_Leipzig_Rechtsberatung-Wessel

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht steht Herr Eckhardt Wessel seit zwanzig Jahren dem ADFC Leipzig als Rechtsanwalt zur Seite und berät gemeinsam mit Herrn Ralph Kluttig ADFC-Mitglieder bei Fragen zu Unfällen, Bußgeldverstößen oder Verkehrsrecht © Robert Strehler

Kostenlose Rechtsberatung für ADFC-Mitglieder

ADFC-Mitglieder können sich jeden ersten Dienstag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr kostenlos zu allen Fragen des Verkehrsrechts beraten lassen. Dafür stehen die Leipziger Rechtsanwälte Eckhardt Wessel und Ralph Kluttig dem ADFC zur Verfügung.

Alle ADFC-Mitglieder profitieren von den umfangreichen Serviceleistungen wie der ADFC-Pannenhilfe, Versicherungen, Rechtsberatung für Mitglieder, dem ADFC-Magazin Radwelt und vergünstigten Konditionen bei Kooperationspartnern. Besonders nach einem Unfall kann die Rechtsberatung hilfreich sein und aufkommende Fragen klären. Seit vielen Jahren stehen dem ADFC Leipzig daher die Leipziger Rechtsanwälte Eckhardt Wessel und Ralph Kluttig einmal im Monat zur Seite und beraten unsere Mitglieder im Ernstfall. Wir sprachen mit Herrn Eckhardt Wessel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht, über seine Arbeit als Rechtsanwalt für den ADFC Leipzig.

Herr Wessel, wie kam das Angebot für die kostenlose Rechtsberatung für ADFC-Mitglieder zustande?

"Angefangen hatte es mit einem Fahrradunfall von Herrn Patzer vor über 20 Jahren, Ehrenvorsitzender des ADFC Leipzig, der sich bei uns in der Kanzlei gemeldet hatte. Wir konnten sein Anliegen zu seiner Zufriedenheit regulieren und fragte uns, ob wir diesen Service nicht als dauerhafte Dienstleistung anbieten könnten, um den ADFC bekannter zu machen und die Interessen der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wahrzunehmen. Der Fall von Herrn Patzer trägt noch die "Kennziffer 02" in unseren Akten – also muss der Beginn dessen 20 Jahre zurückliegen. Herr Kluttig kam dann später noch hinzu. Eine Stunde pro Monat beratend zur Seite zu stehen, stellt mich vor keine Herausforderung und ist sogar eine Art Win-Win-Situation gewesen, denn der ein oder andere Mandant kam auch unabhängig von der ADFC-Beratung zu uns in die Kanzlei. Viele Fälle, gerade von Radfahrerinnen und Radfahrern sind sehr schwerwiegend, da sie nur dürftige Knautschzonen haben und die Verletzungen daher nicht unerheblich sind. So hat sich das über die Jahre ergeben. Mittlerweile wechseln wir uns gegenseitig ab und finden den Service nach wie vor toll."

Mit welchen Fragestellen kommen unsere Mitglieder im Bedarfsfall auf Sie zu?

"Die Mitglieder kommen entweder mit konkreten Unfällen oder aber auch mit Bußgeldverstößen zu uns. Ab und zu mit einer schlecht ausgefallenen Fahrradreparatur oder einem mangelhaften, neu gekauften Produkt – im Prinzip allem, was einer Rechtsberatung im Kfz-Bereich gleichkommt. Gerade im E-Bike-Sektor sprechen wir mittlerweile von stolzen Beträgen, wenn das Fahrrad involviert ist – unabhängig von den Verletzungen. Diese sind auch nicht zu unterschätzen. Ich appelliere daran, dass die gegenseitige Rücksichtnahme für alle gilt. Diese ist nicht immer durch alle Verkehrsgruppen gegeben. Wir versuchen viel für die Mitglieder im Rahmen des Möglichen zu helfen und beratend zur Seite zu stehen."

Fahren Sie selbst auch gern mit dem Rad in Leipzig?

"Zu wenig! Aber ich fahre gern am Wochenende oder zur Entlastung ins Büro nach Grünau mit dem Rad. Auf Außenterminen nach Chemnitz zum Beispiel ist es schwierig. Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, habe ich auch immer durch die vielen Verfahren, den Blick für die mir bekannten Gefahrenstellen und würde mich selbst eher als einen defensiven Radfahrer beschreiben."

Wie erreicht man Sie oder Herrn Kluttig am besten?

"Natürlich in unserer Rechtsberatung, jeden ersten Dienstag im Monat von 17.00-18.00 Uhr oder auch unter Tel. 0341 8620584 (RA Herr Kluttig)/0341 426510 (RA Herr Wessel) Tel. sowie leipzig [at] kanzlei-steuern-und-recht.de."

Vielen Dank, Herr Wessel.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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