Mädchen auf Rädern

Mädchen auf Rädern © ADFC / Deckbar

Kind und Rad

Sicher mobil mit Kind und Rad - Kinder sind von Anfang an im Verkehr dabei, auch mit dem Fahrrad. Hier finden Sie einige Informationen zu Fahrradmobilität und Nachwuchs, außerdem Informationen zum Radfahren mit Baby.

Mobil mit Kind und Rad

In der Broschüre „Mobil mit Kind und Rad" ist alles Wissenswerte zu finden, was bei einer Radtour mit dem Nachwuchs zu beachten ist: Was ist wichtig beim Kauf eines Anhängers oder Kinderstraßenrads? Welche Übungen bereiten die Sprösslinge auf die erste Radtour vor, und wie lassen sich Pausen aktiv gestalten?

Hier können Sie die Broschüre „Mobil mit Kind und Rad" herunterladen:

Broschüre "Mobil mit Kind und Rad"

Selbst sicher mobil - Mobilitätserziehung in der Kita

Mobilitätserziehung von Anfang an - das ist das Motto des Projektes „selbst sicher mobil“ des Verkehrsclubs Deutschland (VDC) Nordost. Ziel ist es, die Mobilitätserziehung schon frühzeitig zu fördern. Bereits kleine Kinder sollen angeregt werden, sich selbständig und sicher zu Fuß, auf ihrem Roller oder ihrem Fahrrad zu bewegen. Mehr dazu finden Sie auf den Seiten des VCD Nordost:

https://nordost.vcd.org/der-vcd-im-nordosten/projekte/selbst-sicher-mobil/

Verkehrswacht Leipzig

Die Verkehrswacht Leipzig bietet Aktionen und Informationen wie die Veranstaltung „Kind und Verkehr“ für Eltern von Vorschulkindern und deren Erzieherinnen und Erzieher, den Verkehrssicherheitstag für Kinder in Kitas, Verkehrserziehungsprogramme für verschiedene Altersgruppen, eine Jugendverkehrsschule sowie Aktionen zum sicheren Schulweg und die Vorbereitung auf eine Fahrradprüfung. Informieren Sie sich gern direkt bei der Verkehrswacht Leipzig unter folgendem Link:

https://www.verkehrswacht-leipzig.de/projekte-unserer-verkehrswacht/details/3/vorschulische-verkehrserziehung

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Weitere Informationen:

FAMILIE, KINDER UND VERKEHR

MIT DEM RAD ZUR SCHULE

RADFAHREN IN DER SCHWANGERSCHAFT UND MIT BABY

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ADFC-Mitglieder können sich jeden ersten Dienstag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr kostenlos zu allen Fragen des…

https://leipzig.adfc.de/artikel/kind-und-rad

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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