Der Fahrradcode wird u.a. mit einem speziellen Aufkleber am Rahmen befestigt.

Der Fahrradcode wird u.a. mit einem speziellen Aufkleber am Rahmen befestigt. © ADFC | Philipp-Janssen

Diebstahlschutz & Codierung

Machen Sie es potenziellen Dieben schwer – sichern Sie Ihr Fahrrad und seine Einzelteile, schließen Sie Ihr Rad an festen Gegenständen an, lassen Sie es codieren, registrieren und denken Sie über eine Versicherung nach.

Schließen Sie Ihr Fahrrad an!

Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrrad immer mit dem Rahmen an einem festen Gegenstand anschließen, wie an einem Fahrradbügel oder Zaun. Vor allem wenn Sie das Rad länger stehen lassen, sollten Sie es nicht nur an sich selbst oder ausschließlich am Vorderrad anschließen. Vermeiden Sie, wenn es geht, Fahrradständer, die es nicht erlauben den Rahmen des Rades zu sichern und zudem die Felgen Ihres Rades beschädigen.

Sichern Sie Einzelkomponenten!

Neben dem Anschließen des Fahrradrahmens an einem festen Gegenstand können Sie zusätzlich auch einzelne Bauteile Ihres Rades sichern und so Dieben das Werk erschweren. Schnellspanner oder Schrauben für die Laufräder oder den Sattel können Sie mit Spezialschrauben (z. B. von Pitlock) sichern, für die nur Sie einen Schlüssel besitzen. Alternativ können Sie das Vorderrad mit einem Stahlseil am Schloss sichern. Lassen Sie sich im Geschäft beraten.

Versicherung

Das eigene Fahrrad ist gegebenenfalls mit über eine Hausratversicherung versichert. Schauen Sie in Ihre Versicherungsunterlagen oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Nicht jede Hausratversicherung umfasst das Fahrrad oder versichert dies nur in bestimmen Zeiträumen oder an bestimmten Orten.

Sie können alternativ oder zusätzlich eine extra Fahrraddiebstahlversicherung abschließen. Als Mitglied des ADFC können Sie das exklusive Angebot der „BIKE-ASS“ als Teil- oder Vollkaskoversicherung wahrnehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes.

Codieren und Registrieren

Die Codierung und Registrierung Ihres Rades ist in zweierlei Hinsicht sinnvoll: Diebe werden abgeschreckt und ein aufgefundenes Fahrrad kann dem Eigentümer oder der Eigentümerin sicher zugeordnet werden.

Sie können Ihr Fahrrad bei der Polizei oder beim Bürgerdienst der Stadt Leipzig registrieren lassen. Ihr Fahrrad bekommt einen Aufkleber mit einem Code. In einer Datenbank der Polizeidirektion Leipzig werden der Code, Ihre Kontaktdaten sowie Informationen zu Ihrem Fahrrad gespeichert (weitere Informationen zur Fahrradregistrierung). Falls Ihr Fahrrad über eine Rahmennummer verfügt, wird diese – zusätzlich zum Code des Aufklebers – ebenfalls in der Datenbank erfasst. Weitere Information zur Fahrrad-Codierung liefert der ADFC Bundesverband.

Die Systematik der Fahrraderfassung in Leipzig wird umgestellt. Ab 01. April 2022 löst die sogenannte FEIN-Codierung das bisher durch die Polizeidirektion Leipzig koordinierte ISFAS-System ab. „Der FEIN-Code erschwert bei einem Diebstahl den Weiterverkauf und ermöglicht beim Auffinden die schnelle Rückführung zum Eigentümer oder zur Eigentümerin. Er setzt sich konkret aus Kfz-Kennzeichen der Region, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer, Initialen des Besitzers sowie der Jahreszahl der Codierung zusammen", so Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal.

Die Teams des Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig/Engelsdorf (KEE) sind in den Sommermonaten mobil und an verschiedenen Orten anzutreffen. Die Registrierung ist kostenlos. Wo dieser gerade Räder registriert, erfahren Sie unter: 0341/65948-88 oder info [at] kee-leipzig.de. Oder auch online.

Digitaler Fahrradpass

Der digitale Fahrradpass ersetzt ab sofort die Codierung: Die Registrierungsnummer, die man bei der polizeilichen Registrierung in Leipzig erhält, sollte in den digitalen Fahrradpass eingetragen werden. Dafür gibt es die bundesweit nutzbare und kostenlose App "Fahrradpass". 90 Prozent aller aufgefundenen Räder finden trotz Rahmennummer nicht mehr zu ihrem Eigentümer zurück, weil dieser sein/ihr Rad nicht eindeutig beschreiben kann. Hier schafft die Fahrradcodierung Abhilfe – am besten in Verbindung mit einem bundeseinheitlichen Fahrradpass. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu. Der vollständig ausgefüllte Pass sollte sicher aufbewahrt werden.

Fahrradschlösser

Das Angebot an Fahrradschlössern ist vielfältig. Neben den einfachen, günstigen und wenig sicheren Kabel- und Spiralschlössern gibt es Faltschlösser, Kettenschlösser und Bügelschlösser, jeweils in unterschiedlich massiver und sicherer Ausführung. Ein Schloss kann Ihnen zwar keine absolute Sicherheit vor Diebstahl geben, aber ein gutes Fahrradschloss erschwert Dieben die Arbeit und kann dafür sorgen, dass sie von Ihrem Rad ablassen.

Als generelle Empfehlung zum Kauf eines Fahrradschlosses gilt: der Wert des Schlosses sollte ungefähr 10% vom Wert des Fahrrades betragen, das Sie sichern möchten.

Informationen zu verschiedenen Fahrradschlössen und ihrer Wirkweise erhalten Sie bei Ihrem Fahrradhändler bzw. Ihrer Fahrradhändlerin oder durch eine Recherche im Internet. Außerdem gibt es vom ADFC zertifizierte Fahrradschlösser - mehr dazu auf den Seiten des Bundesverbandes.

Fahrradabstellanlagen

Die meistgenutzte Fahrrad-Abstellanlage in Leipzig ist der sogenannte "Leipziger Bügel". Allein in der Innenstadt finden sich über 1.000 Stück dieser Anlehnbügel. Leider bedeutet dies jedoch nicht, dass an allen Orten im Stadtgebiet ausreichend Fahrrad-Abstellanlagen zur Verfügung stehen.

Als gewerbetreibende Person, Vermieter und Vermieterin sowie privat können Sie die Aufstellung von Leipziger Bügeln im öffentlichen Raum beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die geplante Aufstellfläche in Baulastträgerschaft (Eigentum) der Stadt Leipzig befindet und die Bereitschaft zur Erstfinanzierung besteht. Die Kosten für Material und Montage eines Leipziger Bügels betragen ca. 180 Euro. Das Antragsformular findet sich auf der Internetseite der Stadt Leipzig.

Wer eine Fahrrad-Abstellanlage auf privatem Boden plant, findet auf der ADFC-Bundesseite zahlreiche Tipps zu Planung, geprüften Abstellmöglichkeiten und Lieferant*innen.

Rad geklaut?

Ihr Fahrrad wurde gestohlen? Folgendes können Sie tun, um Ihr Rad wiederzubekommen oder zu ersetzen:

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

  • Informieren Sie Fahrradhändler, die gebrauchte Räder ankaufen.

  • Beobachten Sie (Online-)Inserate, die Fahrräder zum Kauf anbieten.

  • Nutzen Sie soziale Medien, informieren Sie Freunde und Bekannte über den Verlust.

  • Melden Sie Ihr gestohlenes Rad online:
    Fahrradjäger.de
    Fahrrad Gestohlen.de
    Radklau.de.

  • Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung.

Verwandte Themen

ADFC Pannenhilfe im ländlichen Raum

Mobilitätsberatung

Der ADFC berät umfassend zu allen Fragen rund um das Radfahren und die umweltfreundliche Mobilität. Hierzu gehören auch…

Mädchen auf Rädern

Kind und Rad

Sicher mobil mit Kind und Rad - Kinder sind von Anfang an im Verkehr dabei, auch mit dem Fahrrad. Hier finden Sie einige…

Der Fachhandel bietet beim Fahrradkauf Beratung.

Kaufen - Reparieren - Leihen

Sie möchten sich ein neues oder gebrauchtes Rad kaufen oder vielleicht besser erst eines leihen? Hier finden Sie eine…

Radfahrschule

Radfahrschule für Erwachsene

Wir vom ADFC Leipzig e.V. möchten mit Hilfe der Radfahrschule diejenigen unterstützen, die Radfahren lernen möchten und…

Fahrradcheck, Sicherheitstraining für Unternehmen, ADFC Leipzig

Fahrrad-Checks und Sicherheitstrainings für Unternehmen

Der ADFC berät Leipziger Firmen in Radverkehrsfragen und führt vor Ort Fahrrad-Checks durch. Wir kommen zu den…

Lastenrad LARA

Unser kostenloses Lastenrad "LARA"

Lastenräder sind eine clevere Alternative, auch schwere Lasten umweltfreundlich am Stau vorbeizufahren. In drei…

Kleine Routenkunde

Karten für Radfahrende

In der Geschäftsstelle des ADFC Leipzig gibt es eine große Auswahl von Fahrradkarten, Büchern sowie Broschüren und…

ADFC_Leipzig_Rechtsberatung-Wessel

Kostenlose Rechtsberatung für ADFC-Mitglieder

ADFC-Mitglieder können sich jeden ersten Dienstag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr kostenlos zu allen Fragen des…

https://leipzig.adfc.de/artikel/codieren-und-registrieren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt