Der Radfahrstreifen am Dittrichring kommt!

Zu unseren Zielen gehören durchgängige und sichere Radverkehrsanlagen an der Innen- und Außenseite des Innenstadtrings. Die Entscheidung, eine Radspur auf dem Ring umzusetzen, ist der einzig richtige Schritt auf dem Weg zur Verkehrswende.

ADFC Leipzig-Dittrichring-Leipzig-OBM-Innenstadtring-Ring frei
Nach dem Motto "Ring frei für den Radverkehr" begrüßen wir die Entscheidung sehr, dass der Dittrichring von der Runden Ecke bis zum Rathaus endlich einen eigenen Radfahrstreifen erhält. © Anne-K. Hutschenreuter

Im aktuellen Interview mit der LVZ vom 18. Januar 2022 verweist Burkhard Jung auf die von uns lang ersehnte und erkämpfte Radspur auf dem Innenstadtring und verspricht "Noch im ersten Quartal dieses Jahres wird dort grüne Farbe auf den Asphalt gepinselt. [...] Sein Plan: Künftig sollen in Leipzig ein Viertel aller Wege auf dem Fahrrad zurückgelegt werden. Derzeit sind es 20 Prozent", so die LVZ. Bereits zur OBM-Radtour im Sommer 2021 kündigte OBM Jung nach einer gemeinsamen, holprigen und rauen Fahrt über den Ring an: "Man wird das Problem nur klären können, indem man eine Spur für den Kfz-Verkehr wegnimmt." Für uns als ADFC Leipzig ist die Entscheidung, eine eigenständige Radspur auf dem Ring umzusetzen, der einzig richtige Schritt auf dem Weg zur Verkehrswende. Wir begrüßen es sehr, dass der Dittrichring von der Runden Ecke bis zum Rathaus endlich in eine fahrradfreundliche Richtung angepackt wird. Wir setzen auf eine nachhaltige Mobilität und flächengerechte Verteilung – und müssen daher in Zukunft Leipzigs Straßen mutig umgestalten, so dass alle Verkehrsarten ausreichend Platz haben. Auf gehts – Ring frei für den Radverkehr!

LVZ Artikel zum Nachlesen: https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Leipziger-OBM-strebt-bundesweites-Spitzenamt-an

OBM-Radtour von 2021 zum Nachlesen: https://leipzig.adfc.de/veroeffentlichung/veraenderung-durch-erleben-die-oberbuergermeister-radtour-2021

ADFC Leipzig Stellungnahme zum Dittrichring (Stand April 2021) zum Nachlesen: https://leipzig.adfc.de/artikel/projekt-dittrichring


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/der-radfahrstreifen-am-dittrichring-kommt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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