Projekt: Dittrichring

Gut gemeint bedeutet noch lange nicht gut gemacht! Am Dittrichring sollte mit einem Radfahrstreifen mehr Sicherheit für Radfahrende entstehen. Doch das Resultat ist ein viel zu schmaler, in der Kurve auslaufender Radstreifen, der zum Konflikt führt.

Mit der Markierung von Radfahrstreifen am Dittrichring beginnt die Stadt Leipzig endlich mit der Umsetzung des OVG-Urteils zum Radfahren am Promenadenring. Die Mängel in der Umsetzung am Dittrichring müssen aus Sicht des ADFC Leipzig umgehend behoben werden.

Grüne Radfahrstreifen am Dittrichring sind ein guter Start zur Umsetzung des OVG-Urteils zum Radfahren am Promenadenring von 2018. Nach Bekanntgabe des Urteils im April 2019 wurde der ADFC als Unterstützer der Klage im Rahmen eines Workshops zur Gestaltung des Radverkehrs auf dem Promenadenring beteiligt. Konkretisierungen sollten in weiteren Besprechungen und im Rahmen der AG Rad vorgestellt werden. Es wurden erste Überlegungen der Stadt Leipzig zum Dittrichring in der AG Rad im Rahmen einer Tischvorlage dargestellt. Die von verschiedenen Seiten gegebenen Hinweise (Piktogrammspuren, Veränderung der Fahrspurbreiten, LKWs auf die linke Fahrspur, Ampelvorlauf etc.) wurden in der weiteren Planung und Umsetzung augenscheinlich nicht berücksichtigt.

Radfahrstreifen stellen - auch auf dem Promenadenring - eine gute und sichere Lösung für Radfahrende dar, wenn diese gut gemacht sind. Die nun seitens der Stadt Leipzig angedachte Umsetzung, welche bereits zum Teil auf der Straße zu sehen ist, entspricht jedoch nicht dem Standard zur sicheren Ausbildung von Radverkehrsanlagen und stellt sich insbesondere nach der langen Planungszeit als wenig ambitioniert dar. Insbesondere das Auslaufen des Radfahrstreifens im Kurvenbereich innerhalb einer Engstelle stellt eine akute Gefahr für Radfahrende dar und muss geändert werden.

 

Wieder einmal hat sich die Stadt Leipzig gegen sichere, richtungsweisende und zukunftssichere Radverkehrsanlagen für jung und alt entschieden, um keine Abstriche an der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs hinnehmen zu müssen. Zum Schutz der Radfahrenden sind seitens der Stadt Leipzig umgehend Maßnahmen - bei Bedarf auch in Form von Verkehrsversuchen / Gelbmarkierungen / PopUp-Radwegen zu ergreifen.Weiterhin erwarten wir nun ein zügige Umsetzung am gesamten Promenadenring. Ziele des ADFC sind durchgängige und sichere Radverkehrsanlagen an der Innen- und Außenseite. 

Einen aktuellen Blick zum Dittrichring gibt es in Bewegtbild auf Twitter unter: twitter.com/s1rko87/status/1385694179771273216

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    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

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    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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