Zweiter Workshop zum RVEP 2030+ am 01. Dezember 2022

Mit dem Auftakt zur Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ begann am 25. Mai 2022 ein Prozess, um den Leipziger Radverkehr nach den Bedürfnissen und Wünschen der Verkehrsteilner*innen zu gestalten. Der zweite Workshop startet.

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Im Zuge der dynamischen städtischen Entwicklung und nach Ende der betrachteten Laufzeit des bisherigen Entwicklungsplanes wird es mehr als Zeit, die Radverkehrsförderung erneut konzeptionell zu betrachten und insbesondere mit den gesetzten Zielen der Mobilitätsstrategie 2030 und des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) 2030 zusammenzuführen. © Anne-K. Hutschenreuter

Der zweite Workshop zur Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans (RVEP) 2030+! startet am 1. Dezember 2022, 17.00 bis 19.00 Uhr und bezieht erneut die Bürger*innen der Stadt Leipzig in den Entwicklungsprozess mit ein. Ein besonderer Schwerpunkt während des Fortschreibungsprozesses liegt bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Fachverbänden und Expert*innen, der Stadtverwaltung und Stadtpolitik. Die Bürgerschaft wird in öffentlichen Veranstaltungen in Form von Workshops und onlinegestützten Abfragen mit einbezogen. Die Verwaltung wird mit einbezogen ebenso wie die Politik über den Stadtrat und die Ortschafts- und Bezirksbeiräte. Ein Beirat als begleitendes Gremium im Erstellungsprozess soll neben Fachverbänden auch den politischen Vertreter*innen der Leipziger Stadtratsfraktionen die Möglichkeit geben, sich aktiv in die Konzepterstellung einzubringen. Die öffentlichen Veranstaltungen werden im Jahr 2022 durchgeführt. Die Gremienarbeit sowie die Diskussion und der Beschluss im Stadtrat sind für 2023 vorgesehen. Von daher rufen wir dazu auf: Beteiligt euch und gestaltet den Leipziger Radverkehr nach den eigenen Bedürfnissen sowie Wünschen mit.

Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal im Neuen Rathaus statt. Ab 16.30 Uhr können Teilnehmer*innen in einer kleinen Ausstellung die Ergebnisse zu den bisherigen Beteiligungsveranstaltungen besichtigen. Im Anschluss ab 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr kann mit allen vor Ort ins Gespräch gekommen werden. Der 2. Workshop fokussiert sich auf Schlüsselmaßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. In verschiedenen Kleingruppen sollen Maßnahmenvorschläge entwickelt und priorisiert werden.

Themen der Fortschreibung

Neben der Zielsetzung für die zukünftige Radverkehrsförderung werden im Radverkehrsentwicklungsplan die Kernthemen der kommunalen Radverkehrsförderung betrachtet und zu einem schlüssigen Gesamtkonzept mit entsprechenden Maßnahmen, Priorisierungen und Entwicklungsperspektiven verbunden. Kernthemen sind dabei:

  • Zielstellungen und Schwerpunkte
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Verknüpfung von Fahrrad und öffentlichem Verkehr
  • Serviceangebote wie E-Lade- und Parkinfrastruktur
  • Fahrradnutzung im Wirtschaftsverkehr
  • Freizeitradverkehr 
  • Schlüsselprojekte und Handlungsempfehlungen
  • Evaluationsmöglichkeiten und Zielkontrollen

*Hinweis: während der Veranstaltung besteht eine Maskenpflicht. Bitte daher eine medizinische Maske mitbringen.

Weitere Informationen zum RVEP 2030+ unter https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/die-online-befragung-zum-radverkehrsentwicklungsplan-2030-startet
Radverkehrsentwicklungsplan für Leipzig und seine Fortschreibung: https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/unterwegs-in-leipzig/fahrrad/radverkehr/radverkehrsentwicklungsplanung


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/zweiter-workshop-zum-rvep-2030-am-01-dezember-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
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    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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