Die Online-Befragung zum Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ startet - ADFC Leipzig

Die Online-Befragung zum Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ startet

Die Online-Befragung für alle Leipziger Bürger*innen ist ab dem 10. bis zum 30. Juni 2022 freigegeben. Wir rufen dazu auf: Stimmt ab, beteiligt euch und gestaltet den Leipziger Radverkehr nach euren Bedürfnissen und Wünschen.

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Die Stadt Leipzig startet eine Online-Befragung im Rahmen der Erstellung des Radverkehrsentwicklungsplans 2030+. Die Möglichkeit zur Beteiligung besteht bis zum 30. Juni 2022. © Dennis Salimov

Mit dem Auftakt zur Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplan am 25. Mai 2022 stellte sich die Stadt Leipzig die Frage: Wie kann Fahrradfahren e‰zient mit anderen Verkehrsmitteln kombiniert werden? Welche Rolle kann das Rad künftig auch im Wirtschaftsverkehr spielen? Diese und viele weitere Fragen will die Stadtverwaltung mit den Leipziger*innen in einem breiten Beteiligungsprozess diskutieren und im Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ festhalten. Baubürgermeister Thomas Dienberg und Michael Jana, Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes, die digitale Auftaktveranstaltung zur öffentlichen Beteiligung. Nach einer Vorstellung des Projektablaufs und erster Analyseergebnisse konnten die 67 Teilnehmenden Rückmeldungen zur aktuellen Situation für Radfahrende geben und Fragen stellen. Die Stadt Leipzig möchte die Wünsche der Leipzigerinnen und Leipziger erfahren, um passende Maßnahmen für die Verbesserung des Radverkehrs im Radverkehrsentwicklungsplan zu entwickeln. Wie zufrieden sind die Bürger*innen mit dem Radverkehrsangebot und Servicedienstleistungen rund um den Radverkehr in Leipzig? Welche Themen sind ihnen am wichtigsten bei der Maßnahmenentwicklung? Die Umfrage dauert ca. 15-20 Minuten und ist bis zum 30. Juni 2022 freigeschaltet. Wir rufen dazu auf an der Online-Befragung teilzunehmen und den Leipziger Radverkehr nach den eigenen Bedürfnissen sowie Wünschen mitzugestalten.

Wir als ADFC Leipzig setzen auf die Schwerpunkte: Mehr Personal im VTA, besonders in der Abteilung Radförderung sowie eine Haushaltsaufstockung zu 35 Euro pro Einwohner*in jährlich für Radmobilität, Lückenschlüsse im HauptnetzRad, um die Umweltstrategie erfolgreich weiterzuführen, qualitativ hochwertige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, insbesondere Lastenräder, das Fortführen von Bike & Ride-Möglichkeiten und eine Erhöhung der Qualität sowie Quantität von Fahrradstraßen.

Auf der Website der Stadt Leipzig unter dem Link www.leipzig.de/radverkehr finden Sie weitere Informationen zum Projekt und alle Informationen zu den kommenden Beteiligungsformaten.

Mehr zum Auftakt für Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ unter: https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/oeffentlichkeitsbeteiligung-fuer-radverkehrsentwicklungsplan-leipzig-startet


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/die-online-befragung-zum-radverkehrsentwicklungsplan-2030-startet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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