Unsere Mitglieder fragen, wir antworten: "Wo melde ich Gefahren auf Radwegen?"

In dieser fortlaufenden Rubrik "Q&A" klären wir Fragen unserer Mitglieder, die wir immer wieder gestellt bekommen. Unsere Bürokoordinatorin Juliana Klengel kümmert sich gern um die häufigsten gestellten Fragen, auf die wir die Antworten haben.

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In der Sammelrubrik "Unsere Mitglieder fragen, wir antworten" klären wir die häufigsten gestellten Fragen, rund um das Thema Radfahren in Leipzig. © ADFC Leipzig

Frage eines Mitglieds: "Liebes ADFC-Team, immer wieder ärgere ich mich über Hindernisse und Gefahren auf Radwegen. Wo kann ich so diese melden? Viele Grüße!"

Antwort von unserer Bürokoordinatorin Juliana Klengel: „Liebes Mitglied, danke für deine Nachfrage und das damit verbundene Engagement pro Radverkehr! Schäden in der Verkehrsinfrastruktur (kaputte Straßen, Geh- und Radwege), Müllablagerungen im öffentlichen Raum und verschmutzte Glas-Inseln, können über den Mängelmelder der Stadt Leipzig gemeldet werden: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/leipzig/beteiligung/themen/1024271. Sollte es sich um einen größeren Mangel, einen Hinweis oder eine Anregung zur Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums handeln, schreibe am besten eine Mail an: vta [at] leipzig.de. Setze gern info [at] adfc-leipzig.de in Kopie, dann können wir zu einem späteren Zeitpunkt auch nochmal nachhaken.

Falls du ganz allgemein davor warnen möchtest, dass bestimmte Stellen in deinen Augen gefährlich oder unübersichtlich sind, kannst du unter https://www.gefahrenstellen.de/ nachschauen, ob dieser Ort bereits erfasst wurde. Wenn du Falschparker*innen melden möchtest, bietet es sich an https://www.weg.li/ zu nutzen. Hier erhält das Ordnungsamt automatisch eine E-Mail. Ich wünsche eine stets gute, unfallfreie Fahrt und für die Meldungen gutes Gelingen. Viele freundliche Grüße, Juliana."

Ihr habt eine Frage, die ihr unserer Bürokoordinatorin Juliana Klengel unbedingt stellen wollt? Dann schreibt uns unter: juliana.klengel [at] adfc-leipzig.de oder info [at] adfc-leipzig.de

 


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/unsere-mitglieder-fragen-wir-antworten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt