Stellungnahme zur B 87 / Portitzer Str. / Sommerfelder Str. / Leipziger Str.

Am 17. Januar 2023 berichtete die LVZ nach einer gemeinsamen Begehung mit Christoph Knappe und AG Verkehr Mitglied, Philipp Böhme, über den ausgebauten Knotenpunkt B 87 in Taucha. Aus unserer Sicht eine "Verkehrsplanung aus dem letzten Jahrhundert".

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Der umgebaute B 87-Knotenpunkt in Taucha kann so nicht bleiben. An der Portitzer Straße fehlen zum Beispiel Geh-/Radwegüberfahrten zur Verlangsamung der Abbiegevorgänge. Der linksabbiegende Radverkehr muss sich ohne Hinweis oder Überleitung auf Fahrbahn einordnen. Es besteht schneller Überarbeitungsbedarf! © Philipp Böhme

Eine Stellungnahme aus der AG Verkehr

Ab dem 11. Juni 2022 baute die Stadt Taucha an der Bundesstraße 87. Für rund 1,1 Millionen Euro wurde der Straßenaufbau erneuert und zudem die Einfahrt zur Portitzer Straße verändert. Ende des Jahres 2022 wurde die großangelegte Baustelle wieder freigegeben – wir haben uns den frisch freigegebenen Knotenpunkt in Taucha angesehen und dabei die fahrradunfreundliche Planung stark kritisiert, denn alle Radfahrer*innen sind in diesem Kreuzungsbereich den Straßenverhältnissen schutzlos ausgeliefert.

Die Bauvorhaben wurden über mehrere Jahre vorbereitet und geplant, grundhafte Ausbaumaßnahmen in der Portitzer Straße und an der Kreuzung Portitzer Straße / B 87 vorgenommen und Bordlagen verändert. Es hätte also Zeit und Möglichkeiten gehabt, um Lösungen für eine angemessene Radverkehrsführung und für eine andere Straßenraumaufteilung auf einer Hauptverbindung des Radverkehrs nach Leipzig zu entwickeln (siehe LVZ-Artikel vom 12. Februar 2019). Diese werden jetzt auf den Tag X verschoben, während eine auf die Interessen des Autoverkehrs beschränkte Planung umgesetzt worden ist. Rad- und Fußverkehr werden in Konflikte getrieben und mit Umwegen konfrontiert - der Zustand ist nahezu schlimmer als vorher. Das Planungsergebnis ist angesichts der Herausforderungen der Klimakrise und notwendigen Verkehrswende im Jahr 2023 zu wenig und nicht mehr zeitgemäß. Dennoch sind Verbesserungen im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen mit Veränderungen der Beschilderungen und Markierungen möglich und werden durch den ADFC auch kurzfristig gefordert.

Die gebaute Realität an diesem Knotenpunkt, wie sie nun hergestellt wurde, wird die nächsten Jahrzehnte kaum umfassend wieder verändert. Die nun gebauten Mängel sind erheblich:

  • ungeeignete Führungsform des Radverkehrs im Umfeld und Knotenpunktbereich, die Fuß- und Radverkehr auf gemeinsamen Flächen Konflikte und erhöhtes Unfallrisiko treibt und Radverkehr auf der Fahrbahn trotz hochbelasteter Bundesstraße separate Führung
  • Keine Berücksichtung der Querungs- und Abbiegebedarfe des Radverkehrs
    (u.a. in Richtung Bahnhof, so wird es nicht mit der Kombination Fahrrad+Bahn)
  • Umwege für Rad- und Fußverkehr und für den Autoverkehr nicht nachvollziehbar, aus welchen Richtungen mit Radverkehr zu rechnen ist
  • Mängel in der LSA --> Welches Signal soll der Radverkehr beachten im Seitenbereich
    (auf den gemeinsam oder freigegebenen Gehwegen?)
  • linksseitiger (benutzungspflichtiger) gemischter Geh-/Radweg in Richtung Leipzig auf Höhe Portitzer Str. legal nicht erreichbar aus Richtung Innenstadt Taucha kommend

In unserer angefügten Stellungnahme gibt es einen Überblick zu Mängelbeschreibungen sowie Lösungsideen für die B 87-Kreuzung in Taucha. Unsere Stellungnahme wurde an die Stadtverwaltung Taucha sowie das Landesamt für Straßenbau und Verkehrweitergereicht. Wir fordern eine zügige Überarbeitung.

Zum LVZ-Artikel vom 17. Januar 2023 "Verkehrsplanung aus dem letzten Jahrhundert“ – ADFC übt harte Kritik an B 87-Kreuzung in Taucha"
Zum Taucha Kompakt-Artikel vom 28. Oktober 2022 "Baustelle B87: Der Verkehr kann wieder rollen"
Zum LVZ-Artikel vom 12. Februar 2019 "Bereich Portitzer Straße/B 87 wird komplett neu gebaut und erweitert"

https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/stellungnahme-zur-b-87-portitzer-str-sommerfelder-str-leipziger-str

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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