Öffentlichkeitsbeteiligung für Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ Leipzig startet

Als Interessenvertretung der Radfahrenden in Leipzig begrüßen wir die Bürgerbeteiligung zum neuen Radverkehrsentwicklungsplans 2030+, denn das Fahrrad muss im städtischen Raum mehr Flächengerechtigkeit erhalten und intensiver gefordert werden.

Radverkehrsentwicklungsplan 2030+-ADFC Leipzig-Stadt Leipzig-Bürgerbeteiligung
Der Radverkehr ist der umweltfreundlichste und stadtverträglichste Fahrverkehr in Leipzig – er ist klimaschonend, emissionsfrei, geräuscharm, fördert die Gesundheit sowie das soziale Miteinander, belebt lokale Einzelhandelsstrukturen und beläuft sich kostentechnisch im Durchschnitt auf ein Zehntel des Kfz-Verkehrs. Das Fahrrad muss im Zentrum der Verkehrswende stehen. © Anne-K. Hutschenreuter

Am Mittwoch, 25. Mai 2022, beginnt mit einer digitalen Informationsveranstaltung die Bürgerbeteiligung zum neuen Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ (RVEP). Zwischen 17 und 19 Uhr stehen Fragen im Zentrum wie: Wie sehen Visionen für den Radverkehr von morgen aus? Welche Schwerpunkte soll die Stadt Leipzig beim Ausbau der Infrastruktur setzen? In welchen Stadtteilen gibt es Nachholbedarf? Das Projektteam aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie einem Fachplanungsbüro gibt einen Einblick in den Arbeits- und Beteiligungsprozess und möchten mit interessierten Leipzigerinnen und Leipzigern ins Gespräch kommen.

Die Planungen des bestehenden Radverkehrsentwicklungsplans werden derzeit zwar umgesetzt, gleichwohl hat sich Leipzig in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt: So ist mit dem Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum auch ein deutlicher Aufwärtstrend beim Radverkehr verbunden. Daher müssen Ziele und Maßnahmen des Radverkehrsentwicklungsplans jetzt angepasst werden. Seit Projektbeginn im Herbst letzten Jahres wurden zunächst die erforderlichen Daten zusammengetragen und gesichtet. Nun beginnt die Phase der inhaltlichen Bearbeitung, in die die Bürgerinnen und Bürger eng eingebunden werden sollen. Begleitet wird dieser Prozess daher von mehreren Workshops und Veranstaltungen sowie einer Online-Befragung. Fachverbände und Mitglieder der Leipziger Stadtratsfraktionen werden parallel in einem Beirat mit einbezogen.

In der digitalen Auftaktveranstaltung werden nun die Ergebnisse der Bestandsanalyse erläutert und diskutiert. Die externe, gutachterliche Sicht soll so durch die Perspektive der Leipzigerinnen und Leipziger ergänzt werden. Weitere Informationen zur Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans gibt es auf der städtischen Homepage unter www.leipzig.de/radverkehr. Dort wird auch der Link veröffentlicht, der zur digitalen Veranstaltung führt.

Zudem ist die Anmeldung möglich per E-Mail an: radverkehr2030 [at] leipzig.de.

Online-Beteiligung
10. Juni bis 30. Juni 2022

Warum eine Fortführung des Radverkehrentwicklungsplans wichtig ist?

Wir als ADFC Leipzig drängen sehr auf das Fortführen des Radverkehrsentwicklungsplan, denn das Fahrrad muss im städtischen Raum mehr Flächengerechtigkeit erhalten und intensiver gefördert werden. Von daher fordern wir auch, dass alle Maßnahmen für den RVEP 2030+ schneller und mit mehr Nachdruck als bisher umgesetzt werden. Mit Blick auf die Entwicklung der Klimakrise sowie geopolitische Abhängigkeiten ist es nicht mehr an der Zeit, um zu zögern oder abzuwarten, sondern das Fahrrad als das krisenfeste und klimafreundliche Verkehrsmittel in den Mittelpunkt aller Bestrebungen zu rücken.

Wir setzen auf die Schwerpunkte: Mehr Personal im VTA, besonders in der Abteilung Radförderung sowie eine Haushaltsaufstockung zu 35 Euro pro Einwohner*in jährlich für Radmobilität, Lückenschlüsse im HauptnetzRad, um die Umweltstrategie erfolgreich weiterzuführen, qualitativ hochwertige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, insbesondere Lastenräder, das Fortführen von Bike & Ride-Möglichkeiten und eine Erhöhung der Qualität sowie Quantität von Fahrradstraßen.

Unsere Stellungnahme zum Radverkehrsentwicklungsplan (2010-2020): https://leipzig.adfc.de/artikel/projekt-radverkehrsentwicklungsplan


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/oeffentlichkeitsbeteiligung-fuer-radverkehrsentwicklungsplan-leipzig-startet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt