Neue Runde der Bürgerbeteiligung zum RVEP 2030+ am 27. Oktober 2022

Mit dem Auftakt zur Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ begann am 25. Mai 2022 ein Prozess, um den Leipziger Radverkehr nach den Bedürfnissen und Wünschen der Verkehrsteilner*innen zu gestalten. Ein weiterer Schritt folgt nun.

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Neben dem Radverkehrsbeauftragten der Stadt Leipzig, Dr. Christoph Waack, werden Radverkehrsplaner aus Bremen, Dresden, Frankfurt am Main und Rostock ins Gespräch kommen. Sie werden Einblicke in ihre Themen und Arbeitsweise sowie Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs diskutieren. © Robert Strehler

Hergehört: Es geht in eine neue Runde für den Radverkehrsentwicklungsplans (RVEP) 2030+! Am 27. Oktober findet von 17.00-19.00 Uhr eine digitale Diskussionsrunde mit Gästen aus mehreren Kommunen statt. Ausgehend von einer kurzes Darstellung des aktuellen Stands im Erstellungsprozess des RVEP 2030+ liegt der Schwerpunkt auf der Diskussion mit Vertreter*innen aus Bremen, Dresden, Frankfurt am Main, Rostock und Leipzig. Thematisch werden die verschiedenen Erfahrungen und Herausforderungen der kommunalen Radverkehrsförderung im Mittelpunkt stehen: Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Bereich Radverkehr gibt es in den fünf Städten? Welche Ansätze und Maßnahmen der Förderung des Radverkehrs sind vielversprechend? Wie stellen sich die Kommunen den Herausforderungen der Flächen(um)verteilung? Diese und weitere Fragen sollen gemeinsam diskutiert werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können ohne vorherige Anmeldung an der Diskussionsrunde teilnehmen. Über einen Chat können Fragen an das Podium gerichtet werden.

Zur digitalen Podiumsdiskussion: https://www.leipzig.de/news/news/neuer-radverkehrsplan-online-diskussion-zur-radverkehrsfoerderung
Weitere Informationen zum RVEP 2030+ unter https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/die-online-befragung-zum-radverkehrsentwicklungsplan-2030-startet


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/neue-runde-der-buergerbeteiligung-zum-rvep-2030-am-27-oktober-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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