Licht ist Pflicht – für mehr Verkehrssicherheit

Welche Beleuchtung gehört ans Rad? Die gute Nachricht: Die Vorschriften sind nutzer*innenfreundlicher geworden. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben – und weiter? Wir mahnen zu mehr Verkehrssicherheit.

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Fahrradbeleuchtung ist mittlerweile sehr zuverlässig, nachdem sie jahrelang ein steter Quell von Problemen war. Nabendynamos liefern bei jedem Wetter Strom. Moderne LED-Beleuchtung ist so leistungsstark, dass selbst eine stockfinstere Umgebung mit guter Sicht durchquert werden kann © Robert Strehler

Die dunkle Jahreszeit hat begonnen – eine gute und funktionsfähige Beleuchtung ist im Straßenverkehr unerlässlich. Damit Radfahrer*innen in der dunklen Jahreszeit optimal gerüstet sind und im Straßenverkehr gut gesehen werden, empfiehlt es sich das Fahrrad rechtzeitig vorzubereiten und auszustatten. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein und genutzt werden, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Nachladen nicht vergessen! Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuch-tung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Speichenreflektoren, -sticks oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne, ein roter Z-Rückstrahler hinten sowie gelbe Reflektoren an den Pedalen, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen, Nebel oder Schnee. Daher ist es am besten, eine Lichtanlage mit LED-Beleuchtung zu nutzen, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird. Die Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht. Neben Reflektoren und einer funktionierenden Lichtanlage ist ebenso eine korrekte Einstellung von Scheinwerfern wichtig. Die leistungsstarken LED-Scheinwerfer können enorm blenden, wenn sie zu hoch eingestellt sind. Für entgegenkommende Radfahrer*innen kann das unangenehm und auch gefährlich sein. Weiterhin sollte im Winter die Kleidung nicht nur warmhalten, sondern auch gut sichtbar sein. Ein reflektierendes Hosenband kann zum Beispiel durch die radfahrtypische Auf- und Ab-Bewegung andere Verkehrsteilnehmende wissen lassen, dass sich direkt vor ihnen ein*e Radfahrer*in befindet.

Weitere Tipps zu einer korrekten Fahrradbeleuchtung gibt es unter: www.adfc.de/artikel/fahrradbeleuchtung
Weitere Tipps für Bekleidung im Winter gibt es unter: www.adfc.de/artikel/beleuchtung-und-bekleidung-im-winter

Ihr interessiert euch als Unternehmen/Organisation für einen Fahrrad-Check und Sicherheitstraining? Wir beraten euch gern für mehr Verkehrssicherheit und einen vorbeugenden Unfallschutz! Weitere Informationen unter: leipzig.adfc.de/artikel/fahrrad-checks-und-sicherheitstrainings-fuer-unternehmen


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/licht-ist-pflicht-fuer-mehr-verkehrssicherheit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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