Es ist Zeit für's Rad – sichere dir dein Kampagnen-T-Shirt!

 

Mit mehr als 2222 Mitgliedern sind wir die größte Interessenvertretung der Radfahrer*innen in Leipzig und machen uns stark für sie. Wir fordern als verkehrspolitischer Verein: Tempo 30, mehr Fahrradstraßen und Raum für alle! Es ist Zeit für's Rad!

 

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Carla und Robert präsentieren unsere neuen "Zeit für's Rad"-Kampagnen-T-Shirts, die ihr jeweils Dienstag und Donnerstag von 14-18 Uhr im ADFC Laden für 20 Euro erwerben könnt. Wir freuen uns, wenn sie euch in Zukunft auf all euren Wegen durch die Stadt begleiten! © Anne-K. Hutschenreuter

Wir wollen zeigen, dass das Fahrrad aus unserer Stadt nicht mehr wegzudenken ist und planen in den kommenden Monaten zahlreiche Beteiligungsformate, die unter den drei Schwerpunkten zusammengefasst werden können: Tempo 30, mehr Fahrradstraßen und Raum für alle! Wir wollen in einer Stadt leben, die für alle gleiche Chancen bereithält. Wir sind viele und fordern angesichts der großen Aufgaben, die uns in den kommenden Jahren bevorstehen wie der Klimakrise, Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen und einer notwendigen Verkehrswende: Es ist Zeit für's Rad! Passend dazu präsentieren wir euch unser Kampagnen-T-Shirt "Zeit für's Rad", das nur darauf wartet gemeinsam mit euch durch die Stadt zu düsen. Macht euch stark für den Leipziger Radverkehr und sichert euch ein tolles Shirt – jeweils Dienstag und Donnerstag von 14-18 Uhr im ADFC Laden. Zur Kampagne https://leipzig.adfc.de/artikel/kampagne-zeit-fuers-rad

Informationen zum T-Shirt:
*100% gekämmte ringgesponnene GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle 
*Oberstoff: Singlejersey, normale Passform
*weiche Haptik, hochwertiges Design
*Größentabelle von S-XXL, Unisex
*Print Vorderseite "Zeit für's Rad"
*Print Rückseite "ADFC Leipzig"
*Vorgewaschen, 180 GSM
*PETA-Approved Vegan
*Kosten 20 Euro

 


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/es-ist-zeit-fuers-rad-sichere-dir-dein-kampagnen-t-shirt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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