Die 10 wichtigsten Tipps für sicheres Radfahren in Leipzig
Am 31.07.2021 leitete die LVZ mit der Überschrift "Diese 10 Fehler sollten Radfahrer vermeiden" einen Artikel zum Thema "regelgerechtes Radfahren" ein – da wir diese einseitige Berichterstattung nicht unterstützen, geben wir unsere eigenen Tipps.
Wir als ADFC Leipzig wurden im Vorfeld als Expert*innen kurzfristig für die LVZ-Tipps angefragt - solch spontane, einseitige und nicht korrekte Berichterstattung unterstützen wir nicht. Nein, danke. Diese unreflektierte Sicht schürt Angst auf dem Rad und ein aggressives Verkehrsklima zwischen allen Akteur*innen in unserer wachsenden Stadt. Dabei zeigt Leipzig gerade deutlich wie die dichte Verkehrssituation in vielen Fällen aufgelöst werden kann: Steig aufs Rad, tu dir und dem Klima etwas Gutes! Damit das auch für alle möglich ist, setzen wir uns dafür ein. Für eine zügige, sichere und bequeme Fahrt haben wir "10 Tipps für sicheres Radfahren in Leipzig" zusammengefasst. Gute Fahrt!
1. "Fahre Fahrrad"
Der wichtigste Tipp überhaupt. Umso mehr du Radfährst, umso sicherer wirst du. Denn jedes Mal, wenn du auf ein Rad steigst, erweitern sich automatisch Deine motorischen Fähigkeiten und du sammelst wertvolle Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Verkehrssituationen. Um dich zu steigern, variiere deinen Fahrstil, probiere verschiedene Radtypen aus und trainiere in einem sicheren Umfeld bewusst Dinge, die du ggf. noch nicht so gut kannst (z.B. während der Fahrt umdrehen, Vollbremsung u.s.w.). Das Beste daran, wenn du viel Rad fährst: Du tust dabei nicht nur etwas für deine eigene Sicherheit. Denn umso mehr Rad gefahren wird, umso sicherer wird das Radfahren für alle. Außerdem ersparst du deiner Umwelt jede Menge Lärm und Stickoxide.
2. "Kenne dein Fahrrad"
Sofern du ein eigenes Rad besitzt, kümmere dich auch darum. Dazu gehört, es regelmäßig zu pflegen und auf technische Defekte zu kontrollieren (Oder in einer Werkstatt kontrollieren zu lassen. Alle Radläden und -werkstätten findest du unter: https://leipzig.adfc.de/artikel/kaufen-reparieren-leihen). Eine fehlende Lichtanlage lässt sich leicht beheben: Batteriebetriebene Lampen kosten nicht viel und selbst ein unverwüstlicher Nabendynamo mit LED-Lampen ist heutzutage eine erschwingliche und weitverbreitete Lösung.
3. "Beobachte dein Umfeld"
Egal, ob spielende Kinder am Straßenrand, ein – möglicherweise – rutschiger Untergrund oder ein sich nähernder LKW in dein Blickfeld gerät: Wer aufmerksam ist, potenzielle Gefahren erkennt und den eigenen Fahrstil entsprechend anpasst, kommt deutlich sicherer ans Ziel.
4. "Nebeneinanderfahren ist erlaubt"
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Radfahrende hintereinander fahren müssen. Beim Nebeneinanderfahren ist wichtig, dass dies grundsätzlich immer erlaubt ist, solang der Verkehr nicht behindert wird. Dabei ist auch keine Einschränkung bezüglich der Anzahl der nebeneinander Radfahrenden gegeben."Eine Behinderung ist ausgeschlossen, wenn Autofahrende mit Berücksichtigung des notwendigen Sicherheitsabstands sicher überholen können (innerorts 1,50 Meter, außerorts 2,00 Meter)." Wenn der Platz nicht reicht einen Radfahrenden sicher zu überholen, ist es keine Behinderung, wenn in solchen Situationen auch Radfahrende nebeneinander fahren. Dazu auch nochmal die Sprechstunde zur StVO Novelle mit Roland Huhn vom ADFC auf Youtube (ab Minute 6:32): https://youtu.be/_6i12n9fwbI?t=392
5. "Halte ausreichend Abstand zu parkenden Autos"
Der Platz, der beim Öffnen einer Autotür eingenommen wird, kann bis zu 66 cm betragen. Nicht alle, die im Auto unterwegs sind, halten sich an den obligatorischen Schulterblick oder "Holländer-Griff". Etwa eine Autotürbreite Abstand (mehr als 1 Meter) kann bei parkenden Autos angemessen sein, sonst etwas weniger (0,8 Meter). Gemeint ist dabei immer der Abstand vom Lenkerende.
6. "Fahre auf engen Straßen und im Kreisverkehr mittig"
Seit der StVO-Novelle 2020 ist er auch gesetzlich vorgeschrieben: Der Mindestabstand von 1,5 Metern für Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden. Bis 2020 galt nur ein nicht näher definierter „ausreichender Sicherheitsabstand“. Doch nicht alle KFZ-Fahrende kennen diese Regel und noch weniger beachten sie. Deshalb bietet es sich vor allem in engen Straßen und Kreisverkehren an, mit dem Fahren auf der Fahrbahnmitte zu signalisieren: "Hier ist es zu eng (bzw. verboten), ein Überholmanöver zu starten!" Radfahrende dürfen nicht auf den Gehweg oder in den Rinnstein, wo sich Schmutz und Scherben ansammeln, abgedrängt werden und halten 0,8 Meter Abstand zum Fahrbahnrand. Noch mehr Informationen zum Thema Abstand beim Überholvorgang gibt es unter: https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/abstand-ist-anstand-fahrraddemo-mit-poolnudel
7. "Trinke keinen Alkohol vor dem Radfahren"
Wenn du vorhast, Rad zu fahren, solltest du keinen oder nur sehr wenig Alkohol trinken. Auch wenn bei unauffälliger Fahrweise erst ab 1,6 Promille offizielle Strafen drohen, bei einem Unfall nützt dir das herzlich wenig. Du trägst ab 0,3 Promille neben den Folgen eines Sturzes auch noch (sofern andere Verkehrsteilnehmende beteiligt sind) automatisch eine Mitschuld am Unfall. Falls es doch einmal etwas mehr geworden ist: Der große Vorteil am Fahrrad ist, dass man es im Zweifelsfall auch schieben kann.
8. "Lass ungute Gefühle gehen"
Emotionen spielen auch beim Radfahren und im Straßenverkehr eine große Rolle. Solltest du während des Fahrens wütend sein oder dich über etwas ärgern, hilft es dir vielleicht, an der nächsten roten Ampel einmal tief durchzuatmen und an etwas anderes zu denken. Radfahren ist keine geeignete Möglichkeit, Aggressionen auszuleben. Es kann aber dabei helfen positivere Gefühle wie Freude, Leichtigkeit und Naturgenuss zu erleben.
9. "Straßenbahnschienen mit ordentlich „Schmackes“ queren"
Straßenbahnschienen können heimtückisch sein. Achte genau darauf, wo sich dein Vorderrad befindet und kreuze eine Straßenbahnschiene mit einer möglichst schnellen, fast rechtwinklingen Lenkbewegung.
10. "Fahre nur da mit deinem Fahrrad, wo es der Wegezustand erlaubt"
Zugeschneiter Radweg? Holprige Gehwegplatten auf einem schmalen, mit „Rad frei“ gekennzeichneten Weg? Feuchtes Laub auf der Radspur? Du darfst, ja musst sogar laut StVO auf die – wahrscheinlich besser geeignete – Fahrbahn ausweichen. Falls dich dabei Autofahrende mittels Hupens bedrängen, lasse dich davon nicht verunsichern. Du verhältst dich richtig, Unverständnis und Ungeduld sind nicht dein Problem.