Abstand ist Anstand - Unsere Fahrraddemo mit Poolnudel
Um auf die Gefährdung durch unsichere Infrastruktur und knapp überholende Autos aufmerksam zu machen, zeigte der ADFC Leipzig, mit seitlich auf den Gepäckträgern befestigten Poolnudeln auf, wie eng es oftmals im Straßenverkehr zugeht.
Kraftfahrer*innen, die Radfahrer*innen überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,5 Meter bis 2 Meter einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter den Radfahrer*innen zu bleiben. Wird schneller gefahren, sind Kinder oder Räder mit Anhängern unterwegs, sind es sogar mindestens 2 Meter. Soweit zur Theorie. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrer*innen nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung (gültig ab 28.04.2020) ergänzt worden:
"Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Radfahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind."
In der Realität wird dies jedoch häufig nicht eingehalten. Um auch in Leipzig auf das Thema „Verkehrssicherheit“ mit Mehr Platz fürs Rad aufmerksam zu machen, veranstalteten wir gemeinsam mit ADFC Aktiven am 27. Mai 2021 eine Probefahrt durch die Stadt. Beim Fahren mit Poolnudeln auf dem Gepäckträger entsteht der nötige Schutzraum, der oft fehlt, ganz automatisch. Ausgestattet mit digitalem Abstandsmesser und Poolnudeln ging es eine Runde durch den Leipziger Süden. Teilnehmerin Juliana berichte von der Fahrraddemo: „Zunächst war es ein etwas merkwürdiges Gefühl mit Überbreite unterwegs zu sein. Doch das Fahren in der Kleingruppe gab ein sicheres Gefühl und die meisten Autofahrer*innen nahmen unsere Überbreite gelassen. Sogar ein Daumen-Hoch wurde aus einem Autofenster herausgestreckt. Einzelne jedoch schienen sich von den Poolnudeln provoziert zu fühlen.“ Einige unsanfte Berührungen von Pool-Nudeln und Fahrzeugen blieben leider nicht aus. Nach wie vor gilt: Fühlen sich Radfahrer*innen bedroht oder wird er/sie unsicher, ist der Abstand zu gering!
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