Der ADFC Leipzig wünscht allen Mitgliedern: Fröhliche Weihnachten!

Mit großen Schritten nähert sich das Ende des Jahres 2021. Auf in die Weihnachtszeit! Wir verabschieden uns vom 21. Dezember 2021 bis einschließlich 04. Januar 2022 in die Weihnachtsferien. Die Geschäftsstelle ist in dieser Zeit nicht besetzt.

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Die Geschäftsstelle leuchtet weihnachtlich. Wir feiern unser erstes Weihnachten am Ranstädter Steinweg 1 und freuen uns sehr über die festliche Dekoration. © Anne-K. Hutschenreuter

Wir wünschen euch und euren Familien schöne Weihnachten, erholsame Weihnachtstage und alles Gute für das kommende Jahr 2022. Wir bedanken uns bei allen, die bei unseren Touren mitgefahren sind, unseren Förderern, unseren ehrenamtlichen Helfer*innen, die unsere Geschäftsstelle zum Leben bringen und, die uns bei allen Aktionen unterstützt haben. Wir freuen uns auf das kommende ADFC-Jahr mit euch. Unsere Geschäftsstelle schließt in den Weihnachtsferien vom 21. Dezember 2021 bis einschließlich 04. Januar 2022.

Noch ein kleiner Tipp von uns: Ihr seid noch auf der Suche nach einer Geschenkidee für eure Liebsten? Ist der oder die Beschenkte vielleicht noch nicht Mitglied im ADFC? Dann bietet sich die ADFC-Geschenkmitgliedschaft für nur 19,50 Euro an: Ein Jahr im ADFC, mit allen Services und Vorteilen, von der Pannenhilfe bis zur Kostenlosen Teilnahme an ADFC-Radtouren und vielen weiteren Vorteilen.

So geht es im Januar 2022 weiter...

Am 11. Januar 2022, um 19.00 Uhr beginnen wir das neue Jahr 2022 mit einem wunderbaren Radlertreff. Jürgen Wasmann wird seine Tour durch Südamerika vorstellen und viele ansprechende Bilder in seinem Vortrag mit allen Neugierigen teilen. Seid mit dabei! Mehr Informationen unter: https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/radlertreff-von-kap-horn-nach-bogota-am-11-januar-2022

Am Samstag, den 29. Januar 2022 findet von 10.00-15.00 Uhr unser nächster digitaler Open Space unter Moderation von Stefan Fuchs statt. Wir haben uns dabei das Ziel gesteckt, ein Kampagnenthema für den ADFC Leipzig für 2022 zu identifizieren und mit Aktivitäten zu untersetzen. Außerdem wollen wir Möglichkeiten finden, mehr Publikumsverkehr in unsere Geschäftsstelle zu bekommen. Du bist als ADFC Leipzig-Mitglied herzlich eingeladen teilzunehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte meldet euch unter info@adfc-leipzig.de an, dann bekommt ihr einen Zoomlink zugesendet, den ihr in einem Webbrowser oder per Zoom-App öffnen könnt.

Bleibt gesund und munter. Wir wünschen euch einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Euer ADFC Leipzig


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/der-adfc-leipzig-wuenscht-allen-mitgliedern-froehliche-weihnachten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt