Sichere Kreuzung für Fahrradfahrer*innen

Der Radweg wird sicher linkerhand vom rechtsabbiegenden Verkehr geführt wie hier am Wilhelm-Leuschner-Platz. © ADFC Leipzig

PM: Fahrrad und LKW – Mehr Sicherheit an Kreuzungen

Am 22. Juni 2020 wurde in Leipzig eine Radfahrerin von einem rechtsabbiegenden Lkw erfasst und starb noch an der Unfallstelle. Wir haben Verkehrsexperten nach Tipps zum Verhalten an Kreuzungen befragt.

Leipzig, 5. Juli 2020. Am 22. Juni 2020 wurde in Leipzig eine Radfahrerin von einem rechtsabbiegenden Lkw erfasst und starb noch an der Unfallstelle. Das Thema tödliche Fahrradunfälle in Zusammenhang mit Lkw ist leider nicht neu: Bereits im Februar dieses Jahres haben der ADFC Bundesverband und der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in einem Positionspapier Forderungen an die Politik gestellt, um die Abbiegesituation an Kreuzungen zu verbessern und den Konflikt LKW – Radfahrende zu entschärfen. Dazu gehören der sichere Umbau von Kreuzungen, getrennte Grünphasen an Ampeln und die Ausrüstung möglichst aller Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen.

Aber auch das Verhalten von Radfahrenden kann entscheidend zur Entschärfung der Situation beitragen. Wir haben deshalb Verkehrsexperten nach ihren Tipps für das Verhalten an Kreuzungen im Zusammenhang mit Lkw gefragt.

Im Sichtfeld des Lkw aufstellen

Dr. Christoph Waack, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Leipzig, empfiehlt, sich an Kreuzungen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, möglichst weit vor dem Lkw im Sichtfeld des Fahrers aufzustellen, das heißt mind. ca. 3-5 Meter vor dem Fahrzeug. „Sicherer ist es allerdings oft, gleich hinter einem rechts blinkenden Lkw stehen zu bleiben und zu warten, bis er rechts abgebogen ist“, so Waack.

„Auf gar keinen Fall sollte man sich seitlich eines Lkws aufhalten, wenn man über die Kreuzung fährt. Die Gefahr, dann während des Abbiegevorgangs erfasst und überrollt zu werden, ist einfach zu groß“. Was tun, wenn man noch vor der Kreuzung von einem Lkw überholt wird? „Dann sollte man immer bremsbereit sein und im Zweifelsfall lieber stehen bleiben, bevor das Fahrzeug über den markierten Radfahrstreifen in der Kreuzung nach rechts einschwenkt“, erklärt der Radverkehrsexperte. „Hier auf sein Vorfahrtsrecht zu bestehen, ist nicht empfehlenswert."

Sichtkontakt herstellen

Grit Blümle, Geschäftsführerin der Verkehrswacht Leipzig, ergänzt: „Sind bei einem Fahrzeug die Blinklichter an, dann bitte Sichtkontakt herstellen und signalisieren, dass man geradeaus fahren möchte oder auch die beabsichtigte Fahrtrichtung per Handzeichen angeben. Bei gleichzeitigem Abbiegen genügend Abstand halten.“

Befragt zu Verhaltenstipps für Radfahrende an Kreuzungen empfiehlt sie: „Man hat auf dem Fahrrad keinen Blechschutzmantel. Deshalb sollte man in unübersichtlichen oder unsicheren Situationen warten, einen anderen Weg wählen oder sogar absteigen und die paar Schritte über die Straße schieben. Das entbindet die anderen Verkehrsteilnehmer natürlich nicht von ihrer Sorgfaltspflicht und dem vorausschauenden Fahren mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer. Aber wir sind alle Menschen, und Menschen machen manchmal Fehler, dann sind wir froh, wenn andere für uns mitgedacht haben – gemäß Paragraph 1 der StVO: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme!“

Mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer*innen rechnen

Auf diesen Aspekt weist auch die Polizei Leipzig hin: „Zunächst ist uns wichtig, dass die neueste Novelle der StVO die Rücksichtnahme durch alle in den Fokus (z. B. Schrittgeschwindigkeit rechtsabbiegender Lkw) rückt. Es ist schlichtweg nicht nur der Radfahrende verantwortlich, sondern jeder Verkehrsteilnehmer", betont Polizeisprecher Olaf Hoppe.

Wichtig sei ein verkehrssicheres, gut erkennbares Fahrrad, dazu erhöhe gut sichtbare, reflektierende und helle Bekleidung die Wahrnahme und damit die Sicherheit. „Bitte rechnen Sie immer mit Fehlern anderer und achten Sie auf die Vorderradstellung des Fahrzeuges an der Kreuzung. Eingelenkte Räder sind erste Anzeichen für einen möglichen Abbiegevorgang", erklärt Hoppe.

Unser Fazit: vorausschauendes Fahren mit einem verkehrssicheren Rad, Aufstellen weit vor bzw. besser hinter dem Laster und Blickkontakt können entscheidend zur Unfallvermeidung an Kreuzungen im Zusammenhang mit Lkw beitragen.

Rad und Lkw – Tipps zum Verhalten an Kreuzungen

  • Hinter dem Lkw stehen bleiben und warten, bis er abgebogen ist

  • NIEMALS neben einem rechts blinkenden Lkw aufstellen

  • Bei genügend Platz 3-5m vor dem Lkw aufstellen (im Sichtfeld des Fahrers)

  • Sichtkontakt herstellen, eigene Fahrtrichtung anzeigen

  • In unübersichtlichen oder unsicheren Situationen warten, einen anderen Weg wählen oder sogar absteigen und über die Straße schieben

  • Eigene Sichtbarkeit erhöhen (Beleuchtung, Reflektoren, helle Kleidung)

Ansprechpartner: Robert Strehler


https://leipzig.adfc.de/artikel/fahrrad-und-lkw-mehr-sicherheit-an-kreuzungen-noetig

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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