Wir feiern den Weltfahrradtag!

Anlässlich des Weltfahrradtages am 3. Juni 2020 zelebrierten wir und weitere Umwelt- und Bürgervereine der Stadt mit einer großangelegten Pop-Up Bikelane-Aktion die Liebe zum Fahrrad. Alles Liebe, du schönes Velo!

Mehr Platz fürs Rad an der Harkortstraße
Mehr Platz fürs Rad an der Harkortstraße © Robert Strehler

Wir lieben unser Velo! Allein deswegen feiern wir dem Drahtesel zu Ehren jährlich am 3. Juni den Weltfahrradtag, der aus einem „europäischen“ Feiertag entstanden ist und bereits 1998 ins Leben gerufen wurde - im April 2018 verabschiedete die UN-Vollversammlung die Resolution, dass an diesem besonderen Tag nun auch weltweit der „World Bicycle Day“ zelebriert wird. Anlass dieses Festtages ist es auf aktuelle Verkehrsprobleme hinzuweisen und das Fahrrad als attraktive Alternative zu motorisierten Fortbewegungsmitteln in den Mittelpunkt zu rücken. Genau aus diesem Grund engagierten sich am 3. Juni 2020 neben dem ADFC Leipzig e.V. der Ökolöwe Umweltbund Leipzig e. V., BUND Leipzig, Bürgerverein Anger-Crottendorf, Volker Holzendorf (Petition Jahnallee) und Thomas Gentsch (Petition für sicheren Schul- und Radweg in der Rödelstraße) für einen sicheren Radverkehr in Leipzig.

Mit einer umfangreichen Pop-Up Bikelane-Aktion und sechs Kundgebungen verteilt in der ganzen Stadt trommelten wir für mehr Aufmerksamkeit für das Rad und die Umsetzung unserer verkehrspolitischen Ziele für ein Leipzig "der kurzen Wege". Aus diesem Grund wählten wir einen ganz besonderen Ort für unsere Kundgebung und Pop-Up Bikelane von 15-17 Uhr, denn das Konzept der Harkortstraße - Floßplatz - Dufourstraße wurde seit 2002 (siehe Rückblick) nicht weiter verändert und bedarf allerdings einem dringenden Überholungskonzept. „Diese Stadtautobahn lädt Autofahrer*innen zum schnell Fahren bis in die Innenstadt ein. Es wundert dann auch nicht, dass hier eine Problemstelle entstanden ist, was Grenzwerte für Lärm, Abgase und Feinstaub betrifft", berichtet die stellvertrende Vorsitzende Rosalie Kreuijer.

So richteten wir für diesen Nachmittag eine "protected Bikelane" (ähnlich der Jahnallee-Aktion vom 11. Mai 2020) vom Floßplatz bis zum Ring ein, um diese Strecke zu entschleunigen, damit sich die Radfahrer*innen nicht gezwungen fühlen, Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Nach zögerlichen Blicken nutzten die Radfahrer*innen die abgesperrte rechte Spur sehr gern und konnten ihr Glück kaum fassen. Umwege oder ein Ausweichen waren nicht mehr notwendig. Das aufziehende Gewitter beendete pünktlich um 17 Uhr die Rad-Demo. Ein Anfang ist gemacht, jetzt müssen wir weiter daran arbeiten.


https://leipzig.adfc.de/veroeffentlichung/wir-feiern-den-weltfahrradtag

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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