Unterwegs mit dem Radwanderkino unter dem Motto "Heimat & Wandel"

Das Leipziger Radwanderkino ist eine tolle Initiative, die den Genuss von Filmen mit dem aktiven Erlebnis des Radfahrens verbindet – tretet gemeinsam mit LeipzigGrün und uns in die Pedale und lasst die Magie von Film und Musik auf euch wirken!

Bericht von Michael Berninger

Wir waren wieder mobil mit Kultur, diesmal in Schönefeld am 16. Juni 2023. Uns folgten 56 Radler*innen auf 15 Kilometern. Zuerst ging es auf eine Zeitreise durch den Mariannenpark und Maria König begleitete uns auf den Wandelkonzert mit Akkordeon und Volksliedern sowie auf der Parkführung zu Naturschutz, Bürgerschaft und Denkmalschutz mit Michael Berninger (LPV LeipzigGrün). Im Rosengarten trafen wir auf die letzten Boulespielenden und ein kleiner Regenschauer konnte uns nichts anhaben. Diana Wesser und Sandra Plessing von der Stadt-Land-Expedition waren danach unsere Gesprächspartnerinnen im Neubaugebiet von Schönefeld bei der „Stories of Change“ – einem Projekt des Sukuma arts e.V., das Vorbilder gelebter Nachhaltigkeit vor die Kamera holt und deren Ideen einfängt. Der Verein engagiert sich für Menschen, die ökologisch und sozial nachhaltige Lebens- und Konsumstile in eine breite Öffentlichkeit tragen sowie alltagstaugliche Handlungsmöglichkeiten aufzeigen – wir brachten diese auf große und kleine Wände im Stadtteil. 

Danke an Juliana für die Technik, Carla und Arthur vom ADFC Leipzig für das Organisieren der Getränke und Popcorn sowie Hendrik für die tollen Fotos. Wir sehen uns in Naunhof und Schönefeld zur Expedition oder zum nächsten Radwanderkino!

Mehr zu den Filmen aus der  „Storie of Change“ findet ihr unter: https://www.stories-of-change.org/
Weitere Eindrücke zum Abend findet ihr unter: https://stadt-umland-lpv.de/radwanderkino-heimat-wandel/

Veranstalter*innen: Stadt-Umland Landschaftspflegeverband LeipzigGrün in Kooperation mit dem ADFC Leipzig
Mehr Informationen gibt es unter: www.leipziggruen.de


https://leipzig.adfc.de/veroeffentlichung/unterwegs-mit-dem-radwanderkino-unter-dem-motto-heimat-wandel

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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