Juhu, das neue ADFC Leipzig-Radtourenprogramm 2020 ist da!

Der Frühling lässt noch ein wenig auf sich warten aber unser frisch gedrucktes Radtourenprogramm erfüllt uns schon jetzt mit Freude. 1992 erschien unser 1. Radtourenprogramm - wir befinden uns also im 28. Jahr unseres erlebnisreichen Angebots.

Unser Covermodel Maria freut sich ebenso auf den Frühling wie wir
Unser Covermodel Maria freut sich ebenso auf den Frühling wie wir © Anne-Katrin Hutschenreuter

Der Frühling lässt noch ein wenig auf sich warten aber unser frisch gedrucktes Radtourenprogramm erfüllt uns schon jetzt mit Freude. Leider müssen wir aufgrund der Corona-Virus-Krise und auf Empfehlung des ADFC-Bundesverbandes alle eigenen Radtouren bis 20.04.2020 absagen. Doch die Krise wird ein Ende haben und dann zückt ihr voller Tatendrang euer Radtourenprogramm! Das Programm begleitet euch bis zum 31. Oktober 2020.

Seit drei Jahrzehnten versteht sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Leipzig als Interessenvertretung der Radfahrenden in Alltag und Freizeit - Grund genug, darauf stolz zu sein. 1992 erschien unser 1. Radtourenprogramm - wir befinden uns also im 28. Jahr unseres spannenden und erlebnisreichen Programms. Unsere ehrenamtlichen ADFC-Tourenleiter_innen bieten zahlreiche Radtouren für verschiedene Geschmäcker und Fitnessniveaus an. Natürlich sind auch wieder Touren unserer Partner und Fördermitglieder dabei. Wählt aus dem abwechslungsreichen Angebot von gemütlichen 25 bis zu sportlichen 80 Kilometern pro Fahrt und erkundet gemeinsam Stadt und Land. Sicherlich ist für jeden etwas dabei, also, wenn es wieder soweit ist: Rauf aufs Rad! Viel Spaß und allzeit gute Fahrt wünscht euch euer ADFC Leipzig

P. S.: Wer in diesen Zeiten wirklich dringend für Besorgungen auf die Straße muss, ist auf dem Fahrrad gleich doppelt vor einer Infektion geschützt. Den gesamten SPIEGEL-Artikel gibt es hier.

https://leipzig.adfc.de/veroeffentlichung/juhu-das-neue-adfc-leipzig-radtourenprogramm-2020-ist-da

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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