PM: Taucha fährt Rad – Ankündigung zur Rad-Demo

Den Weltfahrradtag am 3. Juni nehmen der ADFC Leipzig und die Klima-Initiative Taucha zum Anlass, um auf das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel und eine fehlende Verbindung zwischen Taucha und Jesewitz hinzuweisen.

In Taucha nutzen seit einigen Jahren immer mehr Bürger*innen das Rad für tägliche Einkaufswege, für die Strecke zur Arbeit oder für Ausflüge – es könnten jedoch noch viel mehr werden! Doch dafür benötigen die Bürger*innen ein lückenloses Fahrradwegenetz in Taucha sowie schnelle, sichere und bequeme Wege in die Umgebung.

Leipzig, 31. Mai 2021. Die Klima-Initiative Taucha und der ADFC Leipzig setzen sich für weitere und bessere Radwege ein und rufen gemeinsam für den 3. Juni zur Teilnahme an der Rad-Demo „Taucha fährt Rad“ auf. Die Route führt auf über 16 Kilometern von Taucha nach Jesewitz und zurück. Die Strecke wurde ausgewählt, da es zwischen den Orten noch immer keine direkte Radverbindung gibt, obwohl sie im Sachsennetz-Rad, dem touristischen Hauptnetz für Radwege, priorisiert wurde. Der ADFC bevorzugt hier eine Variante, die sowohl touristisch attraktiv als auch alltagstauglich ist – genauer gesagt führt diese über die Weltewitzer Straße in Taucha, vorbei am Flugplatz, über Dewitz auf direktem Weg nach Jesewitz. „Taucha leidet unter dem motorisierten Individualverkehr, besonders verursacht durch die B87. Anderseits sehen die Einwohner*innen selber oft keine attraktive Alternative zum PKW. Das muss sich ändern! Radfahren muss sicher, zügig und bequem sein, damit auch Menschen in Taucha, Lust haben aufs Rad umzusteigen!“, so die stellvertretende Vorsitzende Rosalie Kreuijer.

Die Klima-Initiative Taucha und der ADFC Leipzig rufen alle Bürger*innen dazu auf, sich der Demo anzuschließen und mitzufahren.

Treffpunkt: Donnerstag, 3. Juni 2021, 16 Uhr am S-Bahnhof Taucha
Eckdaten: Strecke über die B87 nach Jesewitz (Südstraße, Leipziger Straße, Graßdorfer Straße) und wieder zurück. Ende am Markt. Gesamtlänge der Strecke ca. 16 Kilometer

Ansprechpartnerin ADFC Leipzig:
Rosalie Kreuijer, rosalie.kreuijer [at] adfc-leipzig.de
Telefon: 0176 64953650


https://leipzig.adfc.de/pressemitteilung/taucha-faehrt-rad-ankuendigung-zur-rad-demo

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
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    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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