Pressekonferenz zur Auswertung des Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 im März 2020

Pressekonferenz zur Auswertung des Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 im März 2020 © ADFC Leipzig

Stillstand beenden. Radverkehr fördern. Fazit zum Radverkehrsentwicklungsplan

Eine angemessene Radverkehrsförderung hat seit 2010 nicht stattgefunden. In der Pressekonferenz vom 9. März 2020 wertet der ADFC Leipzig e.V. den Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 aus.

Der Radverkehrsentwicklungsplan hat drei große Ziele: Die Steigerung des Radverkehrsanteils auf 20%, die Verringerung des relativen Unfallrisikos um 25%, sowie die Steigerung der Zufriedenheit mit den Radverkehrsbedingungen seitens der Bevölkerung.

Leipzig, 9. März 2020. Im Jahr 2020 feiert der ADFC Leipzig sein 30-jähriges Bestehen. Im Jahr 2020 feiert der Radverkehrsentwicklungsplan 2010 – 2020 seinen 10. Geburtstag. ADFC und Radverkehrsentwicklungsplan haben zum Ziel, den Radverkehr in Leipzig zu entwickeln. Ein wesentlicher Schwerpunkt beider ist die Schaffung eines qualifizierten Netzes für den Radverkehr, welches von Jung bis Alt ganzjährig zügig, sicher und bequem genutzt werden kann.

„Eine tatsächliche Entwicklung und systematische Förderung von Radverkehrsinfrastruktur hat in den letzten 10 Jahren nicht stattgefunden,“ stellt Rosalie Kreuijer, stellvertretende Vorsitzende des ADFC Leipzig, fest. Von den 159 Hauptmaßnahmen und 84 Ergänzungsmaßnahmen waren 187 Infrastrukturmaßnahmen geplant. Davon sind nach 10 Jahren nur 49 Maßnahmen umgesetzt worden. Das entspricht 26%. „Wenn man bedenkt, dass zu den Maßnahmen auch 21 Querungshilfen, 60 Markierungen oder 17 Beschilderungen gerechnet werden, ist das Ergebnis noch wesentlich erschreckender. Eine systematische Förderung des Radverkehrs ist nicht erkennbar und entspricht nicht der Intention des Stadtrates, den Radverkehrsanteil im Jahr 2020 auf 20% zu erhöhen,“ so Rosalie Kreuijer.

Auch der aktuelle Bericht der EU-Rechnungsprüfer kommt zu dem gleichen Ergebnis: „Daten der Stadt Leipzig zeigen, dass sowohl die Instandhaltungs- als auch die Investitionskosten für Radwege deutlich niedriger sind als bei allen anderen Verkehrsmitteln.“ „Man merkt Papier ist geduldig. Es fehlt nicht an Konzepten, sondern an Taten,“ stellt Rosalie Kreuijer abschließend fest.

Ansprechpartner: Alexander John


https://leipzig.adfc.de/pressemitteilung/stillstand-beenden-radverkehr-foerdern

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

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    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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