Fahrradklima-Test, ADFC Leipzig, Taucha, Ergebnisse

2020 haben zum ersten Mal genug Befragte aus Taucha teilgenommen, damit die Stadt im Fahrradklima-Test berücksichtigt und bewertet werden konnte. © ADFC Leipzig

PM: ADFC Leipzig präsentiert Fahrradklima-Test Taucha

Der Fahrradklima-Test ist die größte Umfrage zum Radverkehr weltweit und wird seit 2012 alle zwei Jahre vom ADFC durchgeführt. Der erste Fahrradklima-Test in Taucha zeigt: 69% der Tauchaer*innen fühlen sich beim Radfahren gefährdet.

Der Fahrradklima-Test ist die größte Umfrage zum Radverkehr weltweit und wird seit 2012 alle zwei Jahre vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad- Club (ADFC) durchgeführt. Er umfasst 27 Fragen. Zwischen September und November 2020 konnten Radfahrende deutschlandweit ihre Meinung zu den Radverkehrsbedingungen in ihrer Stadt äußern. Das Fahrradklima, also die Wahrnehmung der Radverkehrsbedingungen, hat sich bundesweit weiterhin verschlechtert. In Taucha zeigte sich: 69% der Tauchaer*innen fühlen sich beim Radfahren gefährdet.

Leipzig, 5. September 2021. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) organisiert alle zwei Jahre bundesweit den sogenannten Fahrradklimatest. Darin können Bürger*innen angeben, wie zufrieden sie mit dem Radfahren in ihrer Stadt sind, zum Beispiel wie sicher sie sich dabei fühlen und sich von der Stadtverwaltung unterstützt sehen. 2020 haben zum ersten Mal genug Befragte aus Taucha teilgenommen, damit die Stadt im Fahrradklima-Test berücksichtigt und bewertet werden konnte. Über die allgemeinen Ergebnisse berichtete der ADFC im März 2021. Jetzt wollen wir aber etwas mehr ins Detail gehen und den Fahrradklimatest in Taucha persönlich vorstellen und mit Bürger*innen besprechen: Wie sind die Ergebnisse für unsere Stadt und wie schneidet Taucha im Vergleich zu anderen ähnlich großen Kommunen in Sachsen und auch bundesweit ab? Welche Lehren wollen wir hieraus ziehen? Referent Janek Müksch vom ADFC Sachsen präsentiert uns den Test als Grundlage für Fragen und Diskussion. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, ihre Erfahrungen und Ideen einzubringen. Sie sind als Journalist*in herzlich eingeladen diese Veranstaltung zu begleiten.

Es gelten die aktuellen Regeln der sächsischen Corona- Schutzverordnung. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Termin: 8. September 2021
Ort: Rittergutsschloss Taucha, Bürgerhaus (Haus 10), Haugwitzwinkel 1, Taucha
Beginn: 19.00 Uhr, Einlass ab 18.45 Uhr
Veranstalter: ADFC Leipzig e.V. und Klimainitiative Taucha

Für Presseanfragen nehmen Sie bitte Kontakt auf:

Rosalie Kreuijer, stellv. Vorsitzende ADFC Leipzig e.V. Tel: 0176-64953650, rosalie.kreuijer@adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/pressemitteilung/adfc-leipzig-praesentiert-fahrradklima-test-taucha

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt