Radtourenleiter*innen gesucht – unser Team braucht Verstärkung!

Du möchtest gern einer Gruppe von Radler*innen dein Lieblingsorte in Leipzig und Umgebung oder auch überregional zeigen und bist auch gern in der Natur unterwegs? Dann werde Radtourenleiter*in beim ADFC Leipzig. Wir freuen uns auf dich!

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Du kennst dich in der Umgebung aus, kennst tolle Ziele und wolltest schon immer mal ganz vorne mitfahren? Als ADFC-Radtourenleiter*in bist du ein Aushängeschild des ADFC Leipzig und sorgst für spannende Touren. © Anne-K. Hutschenreuter

Eine große Anzahl von Menschen ist in ihrer Freizeit gerne mit dem Fahrrad unterwegs. Die Nachfrage nach organisierten und geführten Radtouren ist groß. Wir suchen daher kontinuierlich Radtourenleiter*innen, die Lust haben, ehrenamtlich eine Tour anzubieten. Die Touren werden vom ADFC Leipzig über das Radtourenprogramm, im Radtourenportal sowie in Pressemitteilungen und auf Social Media beworben. Anmeldeschluss für eine Radtour, die im gedruckten Radtourenprogrammheft erscheinen soll, ist jeweils der 31. Januar eines Jahres. Eine Aufnahme im Radtourenportal online und in Social Media ist jederzeit möglich.

Wir suchen für die nächste Fahrradsaison 2024 neue Radtourenleiter*innen. Als ehrenamtliche Radtourenleitung planst, organisierst und leitest Du eigenständig eine oder mehrere ADFC-Radtouren. Die Tour kann lang oder kurz sein, gemütlich oder sportlich, mehr kulturell, mehr kulinarisch oder mehr für Ältere, Jüngere oder Familien passen. Veröffentlicht werden alle Touren in unserem Radtourenprogramm, welches breit gefächert sein darf und viele Menschen und Gruppen ansprechen soll. Alle Radtouren werden zu einem kleinen Unkostenbeitrag (3 bzw. 1 Euro) oder sogar kostenfrei angeboten, damit die Teilnahme nicht am Geld scheitert (Gemeinnützigkeit). Neue Radtourenleiter*innen erhalten Unterstützung durch erfahrene Tourenleiter*innen (Patenschaft), in regelmäßigen Abständen finden Treffen für Tourenleiter*innen und Weiterbildungen (z.B. Tourguideausbildung, Erste-Hilfe-Workshop) statt.

Für Radtourenleiter*innen und Aktive des ADFC finden auch Weiterbildungen statt. Termine und Schulungsinhalte erfährst du online über unsere Termine. Wenn du dich für ein bestimmtes Thema interessierst oder selbst eine Schulung anbieten möchtest, melde dich bitte bei Lutz Ramson. Für weitere Informationen zur Tätigkeit als Radtourenleiter*in kannst du Thomas Stark kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Nachricht!

Leistungen

  • Anerkennung für Studiengänge
  • EhrenamtsPass
  • Erfahrungsaustausch
  • Erstattung entstandener Kosten
  • Haftpflichtversicherung
  • Tätigkeitsnachweise
  • Unfallversicherung
  • Unterstützung beim Aufbau neuer Tätigkeiten

Vorstand

Der ADFC Leipzig e.V. ist ein selbständiger Verein. Die Mitgliederversammlung wählte im Februar 2024 einen neuen Vorstand. Die nächste Wahl findet turnusgemäß im Februar 2026 statt. In den Vorstand gewählt wurden:

Robert Strehler

Vorstandsvorsitzender ADFC Leipzig

robert.strehler@adfc-leipzig.de

0176 30359734

Claudia Steffler

Stellvertretende Vorstandsvorsitzende ADFC Leipzig

claudia.steffler@adfc-leipzig.de

Viola Gründemann

Vorstandsmitglied ADFC Leipzig

viola.gruendemann@adfc-leipzig.de

Michael Kraus

Michael Kraus

Schatzmeister ADFC Leipzig

schatzmeister@adfc-leipzig.de

Lukas Sroka

Vorstandsmitglied ADFC Leipzig

lukas.sroka@adfc-leipzig.de

Geschäftsstelle

Unsere Geschäftsstelle am Ranstädter Steinweg 1 öffnet am Dienstag und Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr.

Anne-Katrin Hutschenreuter

Pressekontakt ADFC Leipzig

anne.hutschenreuter@adfc-leipzig.de

Juliana Klengel

Büroleiterin ADFC Leipzig

juliana.klengel@adfc-leipzig.de

Jonas_Wieczorek-BUFDI-ADFC_Leipzig-2023

Jonas Wieczorek

BUFDI ADFC Leipzig

jonas.wieczorek@adfc-leipzig.de

https://leipzig.adfc.de/person/radtourenleiterinnen-gesucht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt