Wir freuen uns auf den Bildervortrag "Radparadies Grafschaft Bentheim"

 

Fahrradfahren verbindet und genug Gesprächsstoff gibt es auch – was liegt da näher, als sich in gemütlicher Runde zu treffen? Aus diesem Grund lädt der ADFC Leipzig am 14. März 2023 zum Radreisevortrag von Stefan-Felix Winkler ein. Schaut vorbei!

 

Radreise-Radparadies_Grafschaft_Bentheim
Lasst euch verzaubern durch die reizvolle Landschaft der Grafschaft Bentheim und ihres niederländischen Umlandes (Overijssel, Gelderland), die geprägt ist durch schöne Flusstäler, hübsche Seengebiete, nette Kanalpassagen, grüne Waldgebiete, wundervolle Heide- und Moorgebiete, pittoreske Schlösser/Burgen und Schlossparks, sehenswerte Ortschaften, malerische Kleinstädte mit Altstadtkern, reizvolle Klöster/Kirchen und schöne Mühlen. Begleitet uns auf diesem wunderbaren Bildervortrag! © Stefan-Felix Winkler (ADFC/Rad AG Torgau)

Direkt an der niederländischen Grenze, im Nordwesten Deutschlands und im südwestlichen Niedersachsen, liegt Deutschlands einziger Landkreis, der den Titel „Grafschaft“ im Namen führt. Die Grafschaft Bentheim grenzt an das Emsland, das Münsterland, das Tecklenburger Land und das Dinkelland. Freut euch auf den fahrradfreundlichsten Landkreis Niedersachsens und den Sieger des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020 aller mittelgroßen Städte (Nordhorn).

Die Interessenvertretung der Torgauer Radfahrer (Rad AG) präsentiert euch im Rahmen dieser ADFC-Veranstaltung vielfältige Anregungen, Ideen, Informationen, Radtourenvorschläge und Fotoimpressionen für Ihren schönen Aufenthalt im deutsch-niederländischen Radparadies Grafschaft Bentheim.

Lasst euch verzaubern durch die reizvolle Landschaft der Grafschaft Bentheim und ihres niederländischen Umlandes (Overijssel, Gelderland), die geprägt ist durch schöne Flusstäler, hübsche Seengebiete, nette Kanalpassagen, grüne Waldgebiete, wundervolle Heide- und Moorgebiete, pittoreske Schlösser/Burgen und Schlossparks, sehenswerte Ortschaften, malerische Kleinstädte mit Altstadtkern, reizvolle Klöster/Kirchen und schöne Mühlen.

 

Freut euch am 14. März 2023, um 19.00 Uhr auf ein grenzenloses Radvergnügen beim Entdecken, Erleben und Genießen des Radparadieses Grafschaft Bentheim und der benachbarten Regionen des Fahrradlandes Niederlande.

Referent: Stefan-Felix Winkler (ADFC/Rad AG Torgau)

Dienstag: 14. März 2023, 19.00 Uhr
ADFC Leipzig, Ranstädter Steinweg 1
Eintritt: 5 Euro, ermäßigt 3 Euro

Ansprechpartnerin:
Margret Richter
margret.richter [at] adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/wir-freuen-uns-auf-den-bildervortrag-radparadies-grafschaft-bentheim

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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