Wir begrüßen unseren Schülerpraktikanten Nils im ADFC Leipzig

Für drei Wochen unterstützt Nils den ADFC Leipzig und möchte die Arbeit im Verein näher kennenlernen. Mit seinem Engagement möchte er sich aktiv einbringen und uns als Interessenvertretung auf dem Weg zur Verkehrswende unterstützen.

Schülerpraktikant-Praktikum ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) bietet Studierenden, Schüler*innen und Berufseinsteiger*innen regelmäßig die Möglichkeit freiwillige oder studienbegleitende Praktika zu absolvieren. © Anne-K. Hutschenreuter

"Hallo ich bin Nils, 15. Jahre und gehe in die 9. Klasse. Im Zuge unseres Schulpraktikums sollen wir einen Einblick in regionale Betriebe bekommen und uns vielleicht schon auf das Berufsleben vorbereiten, indem wir eine Branche kennenlernen, die uns Spaß macht. Ich wusste ziemlich schnell, dass ich in einer Umweltorganisation arbeiten möchte. Zudem sind wir als Familie auch Mitglied im ADFC Leipzig – so habe ich meinen Praktikumsplatz für drei Wochen schnell gefunden. Mir fallen auf meinen alltäglichen Wegen mit dem Fahrrad immer wieder Konflikte mit dem Kfz-Verkehr, viel zu schmale Radwege oder LKWs, die mich an Bordsteinrand drängen, auf. Die Sachen, die mich im Alltag stören, möchte ich angehen. Deswegen gehe ich auch zu radbezogenen Demos wie dem Stadtradeln, Ring frei fürs Fahrrad oder der Radnacht. Bisher im ADFC kennengelernt habe ich das Radtourenprogramm und dessen Portal-Pflege sowie die Verteilung der Programmhefte in den umliegenden Radläden, die Arbeit in der Öffentlichkeitsabteilung, die Bürger*innenbefragung zum Radverkehrsentwicklungplan, das Büro-Management und ich habe zu einer Statistik von Verkehrsunfällen in Sachsen recherchiert. Ich selbst fahre alle Wege mit dem Rad. Die einzige Ausnahme sind Orchesterauftritte – im Anzug lässt es sich schwer fahren, dann greife ich auf die Straßenbahn zurück. Leipzig als Fahrradstadt ist für mich ausbaufähig. Radstreifen, die so breit wie mein Lenker sind, kann man getrost weglassen. Ich möchte entspannt auch mit Freunden nebeneinander fahren, ohne von der Straße weggehupt zu werden."

Wir freuen uns, dass du bei uns bist, Nils! Du möchtest auch dein (Schul-)Praktikum beim ADFC Leipzig machen? Dann melde dich bei Rosalie Kreuijer unter: rosalie.kreuijer [at] adfc-leipzig.de. Wir freuen uns auf dich!


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/wir-begruessen-unseren-schuelerpraktikanten-nils-im-adfc-leipzig

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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