Unsere Mitglieder fragen, wir antworten: "Wer haftet beim Lastenradverleih?"

In dieser fortlaufenden Rubrik "Q&A" klären wir Fragen unserer Mitglieder, die wir immer wieder gestellt bekommen. Unsere Bürokoordinatorin Juliana Klengel kümmert sich gern um die häufigsten gestellten Fragen, auf die wir die Antworten haben.

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In der Sammelrubrik "Unsere Mitglieder fragen, wir antworten" klären wir die häufigsten gestellten Fragen, rund um das Thema Radfahren in Leipzig. © ADFC Leipzig

Frage eines Mitglieds: „Ich bin privat Mitglied bei euch, lasse aber beruflich in meinem Projekt gerade ein Lastenrad bauen, welches neben mir selbst auch viele Menschen nutzen werden, die ggf. in unserem Verein nicht mitarbeiten und das einfach für ihre eigenen Vorhaben mieten können. Insofern muss ich mich in dem Fall informieren, wie das versicherungstechnisch abgedeckt werden kann und, was ich gegebenenfalls sonst noch beachten sollte (denn das Lastenrad hat zum Beispiel einen Elektroantrieb usw.). Spontan gesagt, müsste ich bezüglich der Versicherung zwei Optionen haben: Entweder geht so etwas über euch (und wir treten als Verein ein) oder ich klappere Versicherungen ab. Bei Letzterem wäre dann zusätzlich die Frage, ob ihr dafür Tipps habt, wer auf mehrfache Nutzungen eines Lastenrades spezialisiert ist. Was sonst noch zu beachten ist – da bin ich leider ratlos – daher suche ich gerade Menschen, die mich ggf. etwas beraten können oder zumindest in die richtige Richtung schubsen. Und sei es: Die Nutzer*innen brauchen eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung etc. Lieben Dank noch einmal für das offene Ohr. Ich freue mich noch einmal auf Antwort."

Antwort von Juliana Klengel: "Liebes Mitglied, Carla hat mir Ihre Mail weitergeleitet, da die Frage zur Versicherung beim Lastenradverleih doch etwas spezieller ist. Gute Informationen u.a. zu Haftungs- und Versicherungsfragen beim nicht-kommerziellen Lastenradverleih finden Sie beim "Forum Freier Lastenräder". Das Forum ist selbstorganisiert, hierüber finden Sie gegebenenfalls auch weitere Unterstützung von anderen Aktiven, welche bereits einen Lastenradverleih aufgebaut haben. Grundsätzlich wird es m.W. so gehandhabt, dass (sofern nicht im Auftrag des Vereins das Rad genutzt wird) mit dem Ausleihvorgang die Haftung auf die ausleihende Person übergeht und diese gegebenenfalls selbst eine Unfallversicherung haben oder abschließen muss. Für Ihr Vorhaben wünsche ich Ihnen gutes Gelingen. Viele freundliche Grüße, Juliana."

Ihr habt eine Frage, die ihr unserer Bürokoordinatorin Juliana Klengel unbedingt stellen wollt? Dann schreibt uns unter: juliana.klengel [at] adfc-leipzig.de oder info [at] adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/unsere-mitglieder-fragen-wir-antworten-wer-haftet-beim-lastenradverleih

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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