Umzug in die neue Geschäftsstelle

Der große Umzug ist geschafft! Ihr findet den ADFC Leipzig und VCD Elbe-Saale ab 01. April offiziell am Ranstädter Steinweg 1. Ein Umzug mit dem gesamten Inventar ist mit reiner Muskelkraft möglich. Volle Lastenrad-Power voraus!

ADFC Leipzig Umzug
Vielen Dank an unsere 17 Transportfahrräder und fleißigen Helfer*innen zum großen Umzug © Anne-K. Hutschenreuter

Der 27. März war ein großer und radtastischer Tag für uns! Unsere Geschäftsstelle inkl. Keller ist umgezogen - aber ausschließlich mit Lastenrad-Power. 17 Lastenräder und 25 Helfer*innen demonstrierten ihr Können mit einer Fahrt um den Innenstadtring und zeigten, dass ein kompletter Umzug aus reiner Pedalkraft möglich ist. Dank der tatkräftigen Unterstützung von RUSH Kurierkollektiv, culturträger, rad3, VCD Elbe-Saale e.V., ESG Leipzig und dem Lastenradkollektiv KoLaRa konnte das gesamte Inventar in kürzester Zeit bewegt werden.

„Wir freuen uns auf die neue Mobilitätszentrale am Tor zur Jahnallee und in der direkten Nähe zum Innenstadtring.“, so der Vereinsvorsitzende Robert Strehler. Der neue Standort am Ranstädter Steinweg zählt mit dem Nadelöhr zwischen dem Leipziger Westen und der Innenstadt zu einem der häufigsten Unfallschwerpunkte für den Rad- und Fußverkehr. „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt ADFC Leipzig e.V. Vereinsvorsitzender Robert Strehler und begründet den Umzug mit mehr Präsenz für die Interessenvertretung der Radfahrenden im Herzen von Leipzig sowie der Nähe zu wichtigen Verkehrspunkten wie der inneren Jahnallee und dem Innenstadtring. Ab sofort machen wir es uns hier gemütlich!

Unsere neue Adresse:
ADFC Leipzig e. V.
Ranstädter Steinweg 1
04109 Leipzig
0341/22540313


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/umzug-in-die-neue-geschaeftsstelle

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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