Unsere Stellungnahme zu den Baumaßnahmen am Adler

Der Knotenpunkt Adler im Südwesten von Leipzig erfährt derzeit und in den kommenden Jahre etliche Bauphasen und Erneuerungen. Aus gegebenem Anlass wollen wir an unsere Stellungnahme aus 2019 erinnern und sichere Radverkehrsanlagen fordern.

Verkehrsknoten, Adler, ADFC Leipzig, Umbau
Die Situation nach den ersten Umbaumaßnahmen am Adler zeigt noch immer deutlich: Der Platz für Radfahrer*innen und Fußgehende fehlt. Wir fordern dringend Radverkehrsanlagen vor 2029! © Anne-K. Hutschenreuter

Der umgebaute Verkehrsknoten am Adler zeigt Stand Oktober 2021, dass keine Radverkehrsanlagen umgesetzt wurden und anstelle von Radwegen noch immer mehrspuriger Mischverkehr herrscht. Bereits 2019 beobachteten wir die einseitige Entwicklung kritisch. (Mehr dazu unter: www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2019/05/Wenn-die-Planungen-so-bleiben-bleibt-der-Adler-ein-nutzerunfreundlicher-Ort-275370) Nun wurde gebaut wie geplant – der Platz für Radfahrer*innen und Fußgehende fehlt. Wie kann das passieren? Trotz Stadtratsbeschluss für Radwege an diesem Punkt sowie klarer ablehnender Stellungnahmen von ADFC Leipzig und Ökolöwe wurden die Umbaumaßnahmen weiter durchgesetzt und lassen noch keinen Einklang mit dem beschlossenem Nachhaltigkeitszenario aus der Mobilitätsstrategie 2030 erkennen. (Mehr zum Beschluss unter: verkehrswende-le.de/radverkehrsanlage-vom-adler-bis-schleussiger-weg/)

Die Grüne Fraktion Leipzig erklärt am 19. Oktober auf Twitter, dass es sich nach derzeitigem Stand "...um eine (reine) Baumaßnahme der Leipziger Verkehrsbetriebe und der Leipziger Wasserwerke, die Stadt Leipzig baut nicht mit" handelt. Weiterhin heißt es: "... die LVB erneuert während der Baumaßnahme im Auftrag der Stadt allerdings die Blindenleitsysteme und die Ampelanlagen - die LVB erneuert ihre eigene Infrastruktur (also Gleise, Weichen) und baut ihre Haltestellen barrierefrei aus." Die geplanten Radverkehrsanlagen werden nach derzeitigem Stand noch auf sich warten lassen: "Der Ausbau der Antonienstraße selbst (also Straßenraum) durch (die) Stadt Leipzig (wird) erst 2029 eingeordnet - die Reihenfolgen und Abläufe wurden mit der Mobilitätsstrategie 2030 Rahmenplan im Stadtrat bestätigt. Alle Baumaßnahmen im Fahrbahnbereich sollen der Innerörtlichen Radverkehrsverbindung - Stufe III (III heißt Radhauptverbindung) Rechnung tragen und im fertigen Zustand den Radverkehr sicher auf der Fahrbahn über die Knoten führen."

Bis 2029 können wir nicht warten. Aus diesem Anlass wollen wir an unsere bereits 2019 gestellte Forderung erinnern. Zum geplanten Bauvorhaben „ÖPNV Maßnahme Verkehrsknoten Adler“ der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (18.102/17/3-4) nimmt der ADFC Leipzig als Interessenvertretung der Radfahrenden wie folgt Stellung:

1. Straßenbahnhaltestelle östliche Antonienstraße

Die dargestellte Verkehrsführung in der östlichen Antonienstraße an der Straßenbahnhaltestelle mit angehobener Fahrspur bewirkt durch die Anhebung einer Fahrspur und anschließender Zusammenführung im Kreuzungsbereich ein gravierendes Sicherheitsdefizit. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kreuzung leicht abfallend und verschwenkt ist, sodass die Sichtbeziehungen – insbesondere wenn eine Straßenbahn/ein Bus in der westlichen Antonienstraße in der Haltestelle steht – eingeschränkt sind.

Da keine separaten Radverkehrsanlagen vorgesehen sind, ergibt sich durch die Art der Ausführung der Haltestelle ein gravierendes Sicher-heitsdefizit Rad/Kfz-Verkehr, da der Kfz-Verkehr auf 2 Fahrspuren geführt wird und zum Überholen des Radverkehrs einen Spurwechsel durchführen muss. Beim Wechsel in die rechte Fahrspur könnte es zu Konflikten mit dem Radverkehr bzw. der Haltestellenanlage kommen.

Allgemein ist festzuhalten, dass es in Leipzig gute sowie schlechte Erfahrungen mit dem Typ Straßenbahnhaltestelle (angehobene Fahr-bahn) gibt. Diese reichen von massiver Zerstörung durch LKW (Hohe Straße, stadtauswärts) und „PKW-Abstürzen“ (Stallbaumstraße) bis zu konfliktfreien Verkehrsabläufen (Zoo). Den konfliktfreien Haltestellen ist gemein, dass die Straßenbahn im Vorfeld separiert ist, der
Kfz-Verkehr also nicht im Gleisbereich verkehrt.

Die hier geplante Verkehrsführung in der Haltestelle ist für Leipzig neu. Es ist uns auch keine derartig gebaute Haltestelle in anderen Städten bekannt.

Der ADFC Leipzig empfiehlt in der östlichen Antonienstraße entweder eine einspurige Führung des Kfz-Verkehrs oder keine Haltestelle zu errichten. Sollte auf eine 2-streifige Führung des Kfz-Verkehrs bestanden werden, so sollte die Straßenbahnhaltestelle in der westlichen Antonienstraße (gemeinsam mit der Bushaltestelle) errichtet werden. Diese ge-meinsame Haltestelle könnte dann auch als Kaphaltestelle (mit angehobener Radfahr-bahn) errichtet werden – so wie es in Leipzig seit längerem Standard ist und auch für die stadteinwärtige Haltestelle in der Dieskaustraße geplant ist.

Hinweis: Laut Verkehrsbelegungskarte der Stadt Leipzig (2016/17) hat die westliche Antonienstraße eine Kfz-Verkehrsbelastung von 17.100 – 18.450 Kfz/Tag, das sind gut 6.000 Kfz/Tag weniger als noch 2002. Eine Vierspurigkeit ist somit nicht zwingend. Die zweispurige Adenauer Allee hat bspw. eine Kfz-Verkehrsbelastung von 21-360 – 23.450 Kfz/Tag und auch in der zweispurigen Paunsdorfer Straße in Mölkau können (zum Leid-wesen der Anwohnenden) 18.850 – 20.200 Kfz/Tag bewältigt werden.

2. Lage der Haltestellen – Leistungsfähigkeit des ÖPNV

Im Bezug auf die Erreichbarkeit und den Zugang zur „Schule am Adler“ und dem Super-markt empfiehlt es sich die Haltestellen in der westlichen Antonienstraße und der Dieskau-straße zu errichten. Durch Abhängen der Wachsmuthstraße können weitere positive Effekte für die Sicherheit des Verkehrsablaufes erreicht werden. Durch die Bündelung der Haltestellen verbessern sich die Umsteigebeziehungen und es erhöht sich auch die Leist-ungsfähigkeit des ÖPNV.

Es empfiehlt sich die Haltestelle in der Zschocherschen Straße aufzugeben und stattdes-sen in der Dieskaustraße zu errichten – das kann auch im Zuge des Umbaus der Dieskau-straße erfolgen und muss nicht zwingend mit der Maßnahme „Adler“ erfolgen.

3. Berücksichtigung Radverkehr

Die Antonienstraße und auch die Zschochersche/Dieskaustraße sind Bestandteil des qualifizierten Netzes für den Radverkehr. Nach den geltenden Regeln der Technik (ERA 2010, RASt 06) und dem Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) sind bei den hier vorliegenden Verkehrsbelegungen Radverkehrsanlagen zu schaffen bzw. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Radverkehr sicher zu führen (bspw. Tempo 30).

4. Windorfer Straße abhängen

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verringerung der Komplexität des Knotens ist die Windorfer Straße durch bauliche Maßnahmen (bspw. Bordstein) für den Kfz-Verkehr abzuhängen.

5. Massiver Eingriff in die denkmalgeschützte Gartenanlage.

Wird die Straßenbahnhaltestelle in der östlichen Antonienstraße wie geplant errichtet, wird eine denkmalgeschützte Gartenanlage weitestgehend zerstört. Hierdurch verschlechtert sich trotz der Pflanzung von drei Bäumen die Aufenthaltsqualität.

6. Ausstattungsgegenstände Haltestelle östliche Antonienstraße.

Die Fahrgastunterstände (FGU) stehen dem Fußverkehr im Weg. Sie sind zudem sicht-behindernd. Am Besten wäre es, wenn die FGU direkt an der Hauswand stehen, sodass ein ungehindertes Passieren des Fußverkehrs möglich ist. Grundsätzlich fehlen an allen Haltestellen die Leipziger Bügel zum Parken der Fahrräder.

[Stellungnahme "ÖPNV Maßnahme Verkehrsknoten Adler" vom 13. Mai 2019, erstellt von Alexander John und Matthias Koss]


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/stellungnahme-adfc-leipzig-zu-verkehrsknoten-adler

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt