STADTRADELN in Markkleeberg vom 20. August bis 09. September 2023

Seit mehr als sechs Jahren nimmt Markkleeberg am STADTRADELN teil. Dabei handelt es sich um eine Aktion des Klima-Bündnis, dem größten Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Schutz des Weltklimas. Jede*r kann am Wettbewerb teilnehmen.

In aller Freundschaft
Radeln für ein gutes Klima. Beim Wettbewerb STADTRADELN trittst du 21 Tage in die Pedale für mehr Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität in deiner Kommune – sei mit dabei! © STADTRADELN © Robert Strehler

Vom Sonntag, den 20. August bis zum Samstag, den 09. September 2023 findet das Markkleeberger STADTRADELN bereits zum sechsten Mal in Folge statt. Die Anmeldung für das diesjährige STADTRADELN in Markkleeberg ist ab sofort freigeschaltet und eine Registrierung ist unter www.stadtradeln.de/markkleeberg möglich.

Im Rahmen des diesjährigen Lichterfests findet am letzten Aktionstag (09. September 2023) eine Lichterfahrt zum Lichterfest statt. Nähere Details dazu folgen. Seit 2017 nimmt Markkleeberg am STADTRADELN teil. Hierbei handelt es sich um eine Aktion des Klima-Bündnis, dem größten Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Schutz des Weltklimas. Jeder kann am Wettbewerb teilnehmen, egal ob Jung oder Alt, Groß oder Klein, Einzeln oder im Team (z.B. Schulklassen, Vereine, Unternehmen). Im Jahr 2022 wurden in Markkleeberg von 193 aktiven Radelnden insgesamt etwa 40.000 km erradelt. Dabei wurden ca. 6 t CO2 vermieden. Jeder CO2-freie Radkilometer, der während der dreiwöchigen Aktionszeit zurückgelegt wird, kann online ins km-Buch eingetragen oder direkt über die STADTRADELN-App (Download unter: https://www.stadtradeln.de/app) getrackt werden. Radfahrende ohne Internetzugang können die gefahrenen Kilometer per Erfassungsbogen nachmelden.

Beim STADTRADELN geht es um den Spaß am Fahrradfahren und darum möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der Aktion möchte die Stadt Markkleeberg ein Zeichen zur Radförderung setzen und dabei das Fahrrad als modernes Fortbewegungsmittel in den Fokus rücken.

Bei Rückfragen und Presseanfragen zum Stadtradeln:
Lukas Sroka, E-Mail: radverkehr [at] markkleeberg.de oder markkleeberg [at] stadtradeln.de
Postadresse: Stadtverwaltung Markkleeberg, Amt für Kultur und Tourismus, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg

 


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/stadtradeln-in-markkleeberg-vom-20-august-bis-09-september-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
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    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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