STADTRADELN in Leipzig vom 01. bis 21. September 2023

Ziel des Wettbewerbs ist es, in 21 Tagen möglichst viele Alltagswege ohne Auto zurückzulegen und dabei – ganz nebenbei – die vielen Vorzüge des Radfahrens zu erleben. Wir radeln gemeinsam an die Spitze! Sammelt mit dem ADFC Leipzig eure Kilometer!

Stadtradeln_2023
Radeln für ein gutes Klima und mehr Sichtbarkeit für den Radverkehr. Komm mit in unser Team! © Ökolöwe

Am 01. September 2023 beginnt mit der legendären Radnacht auch das Leipziger Stadtradeln. Bis zum 21. September können in Leipzig innerhalb von drei Wochen so viele Kilometer wie möglich mit dem Fahrrad gesammelt werden. Die zusammengeradelten Kilometer werden online in einen Radelkalender eingetragen. Unter den besten 50 Teams werden vier Mal 250 Euro verlost. 2022 haben wir über 2,4 Millionen Kilometer erradelt und es damit auf den 6. Platz von mehr als 2.500 deutschen Teilnehmerstädten geschafft. Ein beeindruckendes Ergebnis. Doch wir sind bereit für den ersten Platz!

Schließ dich dem ADFC Leipzig an und radel mit in unserem "ADFC Stadtradel-Team". Dein Weg zur Arbeit, deine Radtouren ins Umland und dein Weg zum Einkaufen zahlen sich im September sogar doppelt aus. Du hältst dich im Herbst fit und sammelst gleichzeitig Kilometer für dein Team. Auf in den Sattel und los! Zur Anmeldung geht es hier.

Gut zu wissen: Deine Kilometer sammelst du mit der STADTRADELN-App! Hier lassen sich bequem Kilometer eintragen, Zwischenergebnisse nachsehen und zudem: Strecken tracken. Mit deinen erradelten Daten kann das Radverkehrsnetz in Leipzig gezielt verbessert und konkrete Gefahrenstellen beseitigt werden. Für mehr und bessere Radwege für alle Leipziger*innen!

Zum Hintergrund: STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt!

Weitere Informationen unter: www.oekoloewe.de/stadtradeln.html oder www.stadtradeln.de/darum-geht-es

 


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/stadtradeln-in-leipzig-vom-01-bis-21-september-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt