So viele gute Gründe dank Radwegen auf dem Leipziger Innenstadtring

Der Radverkehrsanteil in Leipzig liegt bei 20% – das heißt es muss auch die entsprechende Infrastruktur am Innenstadtring zur Verfügung gestellt werden. Wir begrüßen daher die Neuordnung auf dem Ring und ihre positiven Auswirkungen sehr.

Innenstadtring, Dittrichring, Radspur
Die neue Radspur am Innenstadtring soll demnach künftig zwischen Gottschedstraße und Rudolphstraße sowie zwischen Lotterstraße und Runder Ecke verlaufen © Robert Strehler

"Ring frei" lautet das Motto in 2021. Die VLE-Bündnisdemo im Mai, die Diskussionen im SBB Mitte und die Gespräche im Hintergrund zeigen bereits nach dem Sommer ihre Wirkung. Noch ist nicht alles optimal – aber die Richtung stimmt! Der Stadtratsbeschluss aus der vergangenen Woche zeigt eine Verbesserung für den Innenstadtring. Das hart erkämpfte Urteil zum Promenadenring aus dem Jahr 2018 erfährt nun eine echte Revolution mit Radfahrstreifen und einer Neu-Organisation auf dem Ring. ("2018 war das inzwischen schon, da hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden, dass das Radfahrverbot auf dem Promenadenring rechtswidrig ist." Weitere Informationen unter: https://www.l-iz.de/wirtschaft/mobilitaet/2019/09/2020-soll-das-erste-Stueck-Innenstadtring-fuer-Fahrraeder-freigegeben-werden-295078 oder auch https://www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2021/02/radverkehr-auf-dem-promenadenring-noch-mal-drei-jahre-verschieben-375527) Die neue Radfahrstreifen soll demnach künftig zwischen Gottschedstraße und Rudolphstraße sowie zwischen Lotterstraße und Runder Ecke verlaufen. Ebenso soll der Radfahrstreifen gegenüber dem Kfz-Verkehr abgegrenzt werden. Dies ist aus Sicht der AG Verkehr besonders notwendig, denn:

  • Die Fahrradstraße ist nicht gut gestaltet und entspricht nicht dem, was man aus anderen Städten inzwischen an Standards sieht. Sprich: Keine Bevorrechtigung, keine Markierungen auch an den Knotenpunkten, es findet Durchgangsverkehr statt.
  • Die Fahrradstraße ist keine Alternative für Radfahrende, die nicht die zentrale Innenstadt oder in Richtung Gohlis unterwegs sind
  • Die Verkehrsbelegung auf dem Ring sinkt seit Jahren, erfordert aber nach allen technischen Regelwerken eine Separierung von Radverkehr und Kfz-Verkehr für die Gewährleistung von subjektiver und objektiver Sicherheit. Die Kapazität einer Straße entscheidet sich an den Knotenpunkten – diese müssen weitergedacht werden, damit Radfahrende vollständig auf eigener Infrastruktur bis zur Ampel kommen. Diese Knotenpunkte besitzen weiterhin ausreichend Stauraum. Mit den Radfahrstreifen wird ein attraktives Angebot gemacht, welches auch Nachfrage nach sich ziehen wird und ausreichend Flächen auch für zunehmenden Wirtschaftsverkehr mit Lastenrädern bietet. Durch die Radfahrstreifen erhöht sich faktisch zudem die Kapazität der Straße, da ein Radfahrstreifen um den Faktor 8 mehr Personen pro Stunde abwickeln kann. Der gesamte Verkehr kann effizienter auf begrenzter innerstädtischer Fläche abgewickelt werden. (siehe Grafik)

"Wir sind uns sehr bewusst, dass es zu neuen Herausforderungen kommen wird. Aber wir haben auch den Auftrag, die Verkehrswende und ein neues Miteinander im Straßenverkehr voranzubringen. Es gehört daher einfach dazu, dass eine Innenstadt von innen nach außen und von außen nach innen mit allen Verkehrsmitteln gleich komfortabel zu erreichen ist. Jeder soll eine echte Wahl haben, welche Verkehrsform die richtige für ihn ist. Da dieser Ansatz in den vergangenen Jahrzehnten recht einseitig und nicht besonders nachhaltig umgesetzt wurde, bedeutet nicht, dass es ein "Weiter so" geben kann. Wir müssen unsere Städte und die Platzaufteilung neu denken und die nachhaltige Mobilität in den Vordergrund stellen. Mit sicheren Radfahrstreifen auf dem Ring setzen wir ein richtiges und wichtiges Zeichen in diese Richtung", so der ADFC Leipzig Vorsitzende Robert Strehler. Außerdem werden durch die Implementierung von Radverkehrsanlagen auf dem Ring noch viele weitere positive Faktoren wie zum Beispiel der Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan und die Sofortmaßnahmen im Klimanotstand der Stadt Leipzig unterstützt, in dem hohe Feinstaub- und Stickoxidbelastung sowie Lärmquellen aus dem Verkehr verringert werden. Es gibt also viele gute Gründe, um in die Zukunft zu investieren und Radfahrstreifen auf dem Innenstadtring zu integrieren.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/so-viele-gute-gruende-dank-radwegen-auf-dem-leipziger-innenstadtring

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

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    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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