Same procedure as every year: Radwege bleiben wieder vereist
Glatte Wege, Schneeberge auf Radspuren und nur punktuell geräumte Routen: Für Radfahrende und Fußgänger*innen ist der Winter in Leipzig weiterhin ein echtes Sicherheitsproblem. Es fehlt ein verbindlicher Räumplan für ein durchgängiges Wegenetz.

Die aktuellen Straßen- und Wegverhältnisse in Leipzig sind für den nichtmotorisierten Verkehr nach wie vor unzureichend – stellenweise sogar katastrophal. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende bedeutet das im Winter ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Umso wichtiger ist es, dass Beschwerden eingereicht werden – das ist richtig und notwendig. Wir sprechen das Thema Winterdienst seit Langem auf verschiedenen Wegen und gegenüber unterschiedlichen Stellen immer wieder an. Problematisch ist: Das Mobilitäts- und Tiefbauamt verfügt bislang noch immer über keinen verbindlichen Plan für ein durchgängiges Wegenetz, das im Winter zuverlässig geräumt werden muss. Dieser hätte laut Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ längst vorliegen sollen. Stattdessen werden einzelne Radwege punktuell geräumt. Der Plan soll mittelfristig folgen, so die Stadt Leipzig. Die Stadt Leipzig hat sich im Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ mit dem sogenannten 365-Tage-Netz ein klares Ziel gesetzt. Demnach sollen bis 2030 80 Prozent der Vorrang- und Hauptrouten im Hauptroutennetz regelmäßig gereinigt und im Winter geräumt werden. Auch im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 wird ausdrücklich betont, dass eine ganzjährig benutzbare Radinfrastruktur eine zentrale Voraussetzung für sicheren und attraktiven Radverkehr ist.
Wir stellen leider immer wieder fest: Der Winterdienst der Stadtreinigung orientiert sich weiterhin überwiegend am motorisierten Verkehr. Die Bedürfnisse von Radfahrenden und Fußgänger*innen werden dabei nachrangig behandelt. Wir bleiben an dem Thema dran, machen weiter Druck und ermutigen ausdrücklich alle, Missstände zu melden und sich gemeinsam mit uns für einen gleichberechtigten Winterdienst einzusetzen. Nur so kann sich dauerhaft etwas ändern.
Radfahren im Winter? Wir sagen: Ja!
Radfahren im Winter ist grundsätzlich immer möglich, erfordert aber eine angepasste Fahrweise und ein gut vorbereitetes Fahrrad. Laub, Schneematsch, nasse oder überfrierende Fahrbahnen können Radfahrende ins Rutschen bringen. Über eine frische, mäßig dicke Schneedecke lässt sich oft noch gut fahren – problematisch wird es vor allem bei Nässe, Glätte und festgefahrenem Schneematsch.
Wichtig ist zunächst die Anpassung des Fahrrads: Der Reifendruck kann leicht reduziert werden, um die Auflagefläche zu vergrößern – dabei sollte der auf der Reifenflanke angegebene Mindestdruck nicht unterschritten werden. Für kurze Strecken bei sehr schwierigen Bedingungen kann es helfen, den Sattel etwas niedriger einzustellen, um im Notfall schneller mit den Füßen den Boden zu erreichen. Das sollte jedoch nur vorübergehend erfolgen, da eine falsche Sitzhöhe langfristig die Knie belasten kann.
Beim Fahren gilt: ruhig, vorausschauend und defensiv bleiben. Auf glattem Untergrund sollte möglichst wenig gebremst werden – insbesondere in Kurven weder treten noch bremsen. Lässt sich Bremsen nicht vermeiden, dann frühzeitig und dosiert. Ein blockiertes Hinterrad ist leichter zu kontrollieren als ein blockierendes Vorderrad, das schnell zu einem Sturz führen kann. Auf Glatteis ist es am sichersten, das Fahrrad ausrollen zu lassen und möglichst nicht zu lenken.
Sichtbarkeit ist im Winter besonders wichtig. Eine funktionierende Beleuchtung ist unverzichtbar – auch tagsüber, etwa bei Nebel, Schneefall oder Regen. Vor jeder Fahrt sollten Scheinwerfer und Rücklicht überprüft werden. Funktioniert die Beleuchtung nicht und lässt sich die Ursache nicht sofort beheben, gehört das Fahrrad in die Werkstatt.
Bremsen und Technik regelmäßig kontrollieren: Fahrradbremsen können bei Frost einfrieren, wenn Feuchtigkeit in den Zügen gefroren ist. Deshalb vor dem Losfahren unbedingt prüfen, ob die Bremsen frei funktionieren. Schneematsch und Nässe erhöhen zudem den Verschleiß von Bremsbelägen. Diese sollten regelmäßig kontrolliert und rechtzeitig gewechselt werden – bei Scheibenbremsen spätestens, wenn die Beläge unter einem Millimeter dick sind.
Ungeräumte Radwege müssen nicht benutzt werden. Sind Radwege nicht geräumt oder gestreut, entfällt auch bei benutzungspflichtigen Radwegen die Benutzungspflicht. Radfahrende dürfen dann auf die geräumte Fahrbahn ausweichen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet Kommunen dazu, innerorts „verkehrswichtige“ Radwege zu räumen und zu streuen. Für Radfahrende und Fußgänger:innen sind ungeräumte Wege deutlich gefährlicher als für Menschen im Auto.
Rad- und Fußwege müssen im Winterdienst die gleiche Priorität erhalten wie Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr. Schneeberge dürfen nicht auf Radwegen landen. Leider sehen wir das in Leipzig immer wieder – obwohl allein an einem Wintertag wie dem 27. Januar 2026 schnell über 7.000 Menschen mit dem Rad unterwegs sind. Radfahren im Winter funktioniert – wenn die Infrastruktur stimmt. Dafür brauchen wir sichere, bequeme und durchgängig geräumte Wege, damit Menschen auch bei Schnee und Eis angstfrei unterwegs sein können. (Siehe Dashboard Dauerzählstellen)
Gilt das nur für Radfahrende? Nein. Bei winterlichen Bedingungen müssen alle Verkehrsteilnehmenden ihr Verhalten anpassen: langsamer fahren, größere Abstände einhalten. Autofahrenden empfehlen wir, den vorgeschriebenen Überholabstand von 1,50 Metern auf mindestens zwei Meter zu erhöhen, da Radfahrende Hindernissen wie Eis, Schnee oder Laub ausweichen müssen oder ins Rutschen geraten können.