Radverkehrskonzept für Markkleeberg wird unter Beteiligung erstellt - ADFC Leipzig

Radverkehrskonzept für Markkleeberg wird unter Beteiligung erstellt

Markkleeberg ist in Sachsen ein Vorreiter in der Entwicklung touristischer Radwegen. Im Alltagsradverkehr gibt es aber noch Mängel in der Radinfrastruktur. Ein zukünftiges Radverkehrskonzept soll Abhilfe schaffen. Die Bürger*innen sind gefragt!

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Die Stadt Markkleeberg plant gemeinsam mit dem Büro StadtLabor, ein Radverkehrskonzept aufzustellen, und möchte allen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit geben, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Termin ist der 30. Januar 2023. © Bastian Steinbach

Die Stadt Markkleeberg plant, ein Radverkehrskonzept aufzustellen, und möchte allen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit geben, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Deshalb ist am Montag, dem 30. Januar 2023, eine Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung im Großen Lindensaal des Markkleeberger Rathauses vorgesehen. Beginn ist um 18.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Eingeladen sind alle Markkleebergerinnen und Markkleeberger, die sich für das Thema Radfahren/Radverkehr interessieren und Vorschläge haben, wie dieser Mobilitätstyp in Markkleeberg weiterhin verbessert werden kann. Unter Beteiligung des Oberbürgermeisters wird das Büro „StadtLabor“ durch die Veranstaltung führen.

Weitere Informationen zur Bürgerveranstaltung finden Interessierte auf der Stadtinternetseite www.markkleeberg.de. Bei Fragen steht außerdem der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Markkleeberg, Lukas Sroka, telefonisch unter der Rufnummer 0341 3541418 sowie per E-Mail unter der Adresse lukas.sroka [at] markkleeberg.de zur Verfügung.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/radverkehrskonzept-fuer-markkleeberg-wird-unter-beteiligung-erstellt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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