Radtour mit dem Oberbürgermeister Burkhard Jung am 5. Oktober 2022 entfällt

Leider muss der Termin für die Radtour mit dem Oberbürgermeister am 05. Oktober 2022 aufgrund dringlicher Termine von Herrn Jung entfallen. Alle Mitglieder werden über einen neuen Termin informiert, sobald dieser feststeht.

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Die jährliche Oberbürgermeister Radtour entfällt leider am 05. Oktober 2022. Alle Mitglieder werden über einen neuen Termin informiert, sobald dieser feststeht. © Anne-K. Hutschenreuter

Die Stadt Leipzig und der Oberbürgermeister Burkhard Jung laden gemeinsam mit Vertreter*innen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC Leipzig e.V.) zur jährlichen Radtour ein. Auf der rund zweistündigen Tour werden am 05. Oktober 2022 die Radverkehrsanlagen im Leipziger Zentrum sowie Nordosten getestet. Die etwa sieben Kilometer lange Route startet nach einer kurzen Begrüßung am Vorplatz des Neuen Rathauses. Anschließend folgt sie diesen Stationen: Neuer Radfahrstreifen auf dem Dittrichring, weiter bis zum Goerdelerring in Richtung Pfaffendorfer Straße, Westseite Hauptbahnhof, Knotenpunkt Berliner Straße/Roscher Straße, über den Parthe-Radweg bis zum ehemaligen Postbahnhof an der Adenauerallee, weiter zum Kohlweg und schlussendlich über die Ludwigstraße zum Zielpunkt. Dabei werden auf der Oberbürgermeister Radtour Themen wie Qualität der Radwege, Radschnellwegverbindungen, Fahrradparken, Quartiersentwicklung sowie Lückenschlüsse im Radnetz besprochen und Vorschläge zur Verbesserung gegeben. An der Ludwigstraße, Ecke Hildegardstraße endet die Oberbürgermeister Radtour gegen 18 Uhr in Volkmarsdorf mit Gestaltungsideen für einen zukünftigen Superblock.

Für Fragen und Diskussionen ist an den Sammelpunkten ausreichend Zeit geplant. Alle interessierten Radfahrer*innen sind herzlich zur Radtour eingeladen.

Datum:

5. Oktober 2022, 16.00-18.00 Uhr

Startpunkt:

Vorplatz am Neuen Rathaus

Ablauf:

Teilnehmer: Oberbürgermeister Burkhard Jung, Michael Jana (Amtsleiter Verkehrs- und Tiefbauamt), Dr. Christoph Waack (Radverkehrsbeauftragter Verkehrs- und Tiefbauamt), Rüdiger Dittmar (Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer) und Robert Strehler (Vorsitzender ADFC Leipzig e. V.), SUPERBLOCKS Leipzig e.V.

Hinweise:

Interessierte Leipziger*innen sind – bei guter Gesundheit, frei von Erkältungssymptomen – herzlich eingeladen. Zur akustischen Überbrückung des Mindestabstands von 1,50 Meter ist während der Radrundfahrt ein Mikrofon im Einsatz. Die Rundfahrt beträgt eine Länge von ca. 7 Kilometern.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/radtour-mit-dem-oberbuergermeister-burkhard-jung-am-5-oktober-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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