Radreise-Vortrag "Balkanerkundungen – mit und ohne Fahrrad" am 14. November 2023 - ADFC Leipzig

Radreise-Vortrag "Balkanerkundungen – mit und ohne Fahrrad" am 14. November 2023

Fahrradfahren verbindet und genug Gesprächsstoff gibt es auch – was liegt da näher, als sich in gemütlicher Runde zu treffen? Aus diesem Grund lädt der ADFC Leipzig zum Radlertreff "Balkanerkundungen" mit Bernd Starkloff am 14. November 2023 ein.

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Wir freuen uns schon sehr auf den zweiten Radlertreff in diesem Herbst und die Abenteuer, die Bernd Starkloff auf seiner Radreise zum Balkan erlebt hat. © Bernd Starkloff

Der Balkan bietet auch heute noch landschaftliche Schönheiten abseits des Massentourismus und trägt den Namen des Balkangebirges, das hauptsächlich in Bulgarien verläuft. Die Geschichte der Balkanhalbinsel wurde viele Jahrhunderte von den Großmächten Europas geprägt. Gute Gründe für Bernd Starkloff mit dem Fahrrad von Deutschland nach Albanien zu fahren und dabei Österreich, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzogowina und Montenegro zu durchqueren. Das dies nicht ohne Probleme gelang, erzählt er in seinem Bildervortrag am 14. November 2023, um 19.00 Uhr in der ADFC Leipzig Geschäftsstelle.

Sei mit dabei, wenn wir gemeinsam mit Bernd Starkloff zu seiner Reise zum West-Balkan aufbrechen!

Weitere Informationen

Dienstag: 14. November 2023, 19.00 Uhr
ADFC Leipzig, Ranstädter Steinweg 1
Eintritt: 5 Euro, ermäßigt 3 Euro

Ansprechpartnerin:
Margret Richter
margret.richter [at] adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/radreise-vortrag-balkanerkundungen-mit-und-ohne-fahrrad-am-14-november-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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