Radlertreff "4147 km um die halbe Ostsee" am 9. November 2021

Fahrradfahren verbindet und genug Gesprächsstoff gibt es auch – was liegt da näher, als sich in gemütlicher Runde zu treffen? Aus diesem Grund lädt der ADFC Leipzig zum nächsten Radlertreff am 9. November mit einem Vortrag von Thomas Wildenauer ein.

Radlertreff-halbe Ostsee-ADFC Leipzig
Ursprünglich sollte die Ostsee komplett umrundet werden, dann kam der Wunsch nach dem Besuch des Nordkaps hinzu. Letztendlich wurde es eine Tour um die halbe Ostsee... © Thomas Wildenauer

Eine verrückte Idee im Jahr 2011 – das neue Reiserad vier Jahre später gekauft und 2019 dann die große Fahrt. Ursprünglich sollte die Ostsee komplett umrundet werden, dann kam der Wunsch nach dem Besuch des Nordkaps hinzu. Letztendlich wurde es eine Tour um die halbe Ostsee, bei der neun Länder auf insgesamt 4147 Kilometer durchquert wurden. Zu dritt am 1. Mai gestartet, radelten wir der Fliederblüte hinterher, genossen die vorsaisonalen Ostseestrände in Polen und Lettland, erkundeten die Geschichte der drei baltischen Staaten und ihre wundervollen Landschaften und Städte. Besonders beeindruckt waren wir von Riga und Tallinn. Nur noch zu zweit ging es dann weiter durch Südfinnland und über die Âlandinseln bis nach Stockholm. Die letzten 1100 Kilometer allein durch Südschweden und über dänische Inseln waren dann fast schon Routine. Nach insgesamt drei Monaten des Unterwegsseins inmitten zumeist menschenleerer Gegenden wirkte das „deutsche Gedränge“ fast bedrückend und es brauchte einige Zeit, sich wieder einzugewöhnen. Fazit der Reise: Starte, wo du bist und nutze, was du hast! Tu, was du kannst und versuche deine Träume zu leben!

Dienstag: 9. November 2021, 19.00 Uhr
ADFC Leipzig, Ranstädter Steinweg 1
Eintritt: 5 Euro, ermäßigt 3 Euro

Bitte beachet die 2G-Regeln.
Weitere Informationen unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/

Ansprechpartnerin:
Margret Richter
margret.richter [at] adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/radlertreff-4147-km-um-die-halbe-ostsee-am-9-november-2021

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

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    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
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    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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