Radfahr-Mythen entlarvt: Was ist wirklich sicher und was ist erlaubt?
Zwei Mythen aus dem Straßenverkehr: Wo fahren Radfahrende wirklich sicher und ist es zulässig auf dem Rad Kopfhörer zu tragen und Musik zu hören. Wir klären diese Irrtümer auf und zeigen, wann die Fahrbahn dann doch die bessere Wahl ist.
Oft hören wir von Verkehrsteilnehmenden, meist Autofahrenden, aber auch von Radfahrenden, dass es besser sei mit dem Rad auf dem Fußweg zu fahren, da es auf der Fahrbahn zu gefährlich sei, insbesondere, wenn dort der Gehweg mit einem Zusatzschild „Fahrrad frei“ das Fahrradfahren erlaubt. Ist dem so?
Die Annahme, dass die Nutzung der Fahrbahn anstelle von Radweg hochgradig verkehrsgefährdend oder unfallfördernd wäre, entspringt dem subjektiv fehlenden Sicherheitsgefühl auf der Fahrbahn. Objektiv sind jedoch Unfälle im Längsverkehr zwischen Rad- und KFZ-Fahrenden eher selten, ca. 6,5 Prozent der Unfälle mit Personenschaden in Leipzig 2023. Dagegen gab es zehnmal so viele von KFZ verursachte Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung und Personenschaden durch Fehler beim Abbiegen und Nichtbeachten der Vorfahrt (ca. 65 Prozent) – die typischen Unfälle an Ausfahrten, Einmündungen und Kreuzungen. Letztere treten auf Radwegen um ein Vielfaches häufiger auf als auf der Fahrbahn. Eine Radwegbenutzungspflicht, erkennbar am blauen Schild, sollte es seit der StVO-Reform von 1997 deshalb tatsächlich nur dort geben, wo aus Sicherheitsgründen eine Trennung vorteilhaft und notwendig ist. In der Praxis wird das jedoch sehr eng ausgelegt. Die Bemühungen des ADFC, die Benutzungspflichten in Leipzig rechtskonform im Hinblick auf die Sicherheit anzupassen, verliefen im Sande (vgl. https://leipzig.adfc.de/artikel/radwegbenutzungspflicht-1). Die Wahlfreiheit beschränkt sich deshalb hauptsächlich auf Abschnitte, an denen es gut begründete einzelne Einsprüche gab. Insofern ist die Nutzung der Fahrbahn entgegen der verbreiteten Vermutung bei Wahlfreiheit meist die sicherere Wahl, weil sie die häufigen Unfallursachen wie mangelnde Sichtbeziehungen und zu enges Fahren im rechten Türbereich vermeidet. In Leipzig ist leider weitaus häufiger gegenteiliges Verhalten zu beobachten: Radfahrende meiden aus dem subjektiven Empfinden heraus die Fahrbahn und nutzen Gehwege. Das gefährdet nicht nur sie selbst, sondern vor allem die zu Fuß gehenden. Der ADFC wird deshalb die Nutzung der defizitären nicht benutzungspflichtigen Radwege nicht bewerben, sondern sich weiter für ein dichtes Radverkehrsnetz mit einladender, subjektiv wie objektiv sicherer Infrastuktur einsetzen.
Ist es zulässig, dass Radfahrende Ohrhörer tragen und Musik hören?
Oft wird mit Empörung geäußert, dass Radfahrende während des Radfahrens über Ohrhörer Musik hören und wird geglaubt, dies sei verboten. Das stimmt nicht. Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören – auch mit Kopfhörern. Entscheidend dabei ist die Lautstärke. Nach der Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Der ADFC rät aber dazu, alle Sinne zu nutzen, um sicher durch den Verkehr zu kommen. Abgesehen davon, wäre zu fragen, ob Autofahrende mit geschlossenen Fenstern Signale im Fahrzeug ausreichend hören können. Wenn die Musik im Auto nicht zu laut ist, kann man die Hupen anderer Autos gut hören. Die Fahrradklingel hingegen ist oft schwer zu hören, selbst wenn keine Musik läuft. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.adfc.de/artikel/musikhoeren-beim-radfahren