Präsentation "Das Manifest der freien Straße" am 13. Januar 2023

 

Verkehrswende Leipzig und der ADFC Leipzig e.V. laden zur Buchpräsentation und anschließendem Austausch mit dem "Strassen befreien"-Team (TU Berlin, WZB, paper planes) am 13. Januar 2023 von 16.00-17.30 Uhr in die ADFC Geschäftsstelle ein.

 

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„Die Nutzung des Stadtraums als Parkplatz ist ein fundamentales Missverständnis. Echte Freiheit beginnt jenseits unserer privaten Autos. Befreien wir uns von ihnen!“ – Mobilitätsthese, Manifest der freien Straße © Strassen befreien

Was könnte mit all dem freien Raum passieren, wenn dieser nicht mehr von parkenden Pkws besetzt wird? Ein spannender und befreiender Gedanke, den wir gemeinsam mit euch am 13. Januar von 16.00-17.30 Uhr weiterdenken wollen. Am 13. Januar 2023 ist das "Strassen befreien"-Team in Leipzig, um auf die Veröffentlichung des Buches, "Das Manifest der freien Straße", aufmerksam zu machen und den öffentlichen Raum radikal neu zu denken. Seit über 70 Jahren dominiert das private Auto den öffentlichen Raum deutscher Städte. Eine kreativ-wissenschaftliche Allianz veröffentlicht nun ein Manifest, um dieses Dogma zu durchbrechen: Das Manifest der freien Straße beschreibt in sieben Thesen eine chancenreiche Zukunft für die Menschen in den Städten, wenn der öffentliche Raum radikal neu gedacht wird. Die Initiator*innen des Projekts rufen dazu auf, Pionier*in zu werden und den dringend benötigten Änderungsprozess mit anzustoßen. Denn quasi jede Straße in jeder deutschen Stadt ist zugeparkt mit Autos, die im Durchschnitt mehr als 23 Stunden täglich herumstehen. Dieser höchst unproduktive Umgang mit dem knappen Stadtraum gab den Anstoß für unsere gemeinsame Arbeit als Allianz der freien Straße, bestehend aus der Denkfabrikpaper planes e.V., den Mobilitätsforschenden am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und Beteiligungsexpert*innen der Technischen Universität (TU) Berlin.  

Die Veranstaltung beginnt 16.00 Uhr in der ADFC/VCD Geschäftsstelle am Ranstädter Steinweg 1. Darüber hinaus ist ausreichend Zeit für eine rege Diskussion im Anschluss. Der Eintritt ist kostenfrei. Kommt vorbei und bleibt neugierig.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.strassen-befreien.de/
Kontakt: Theresa Pfaff (WZB)

 


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/praesentation-das-manifest-der-freien-strasse-am-13-januar-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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