Park(ing) Day – lieber Park statt Parkplatz!

Am 17. September 2021 ist wieder PARK(ing) Day und vielerorts verwandeln sich öffentliche Parkplätze für ein paar Stunden in neue lebenswerte Orte: Sie werden zu grünen Oasen, Straßencafés oder breiten Radspuren.

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Mut zur Lücke. Am Freitag, den 17. September 2021 wird nicht nur in Leipzig, sondern auch seit 2005 weltweit der "Park(ing) Day" gefeiert. An diesem Tag wird gezeigt, was man noch aus dem öffentlichen Raum machen kann außer ihn mit Parkflächen für Autos zu verstellen. An vielen Orten in Leipzig werden gemeinsam mit vielen Akteur*innen Parkflächen in Mini-Parks, Freisitze oder Straßenmusikbühnen umgewandelt – und alle können mitmachen! Lasst uns am "Park(ing) Day" darauf aufmerksam machen, wie stark parkende Autos den öffentlichen Raum in unserer Stadt dominieren. Mit kreativen Einfällen zeigst du, wie Straßen und Plätze für alle lebenswerter gestaltet werden können.

Wir selbst sind mit Passant*innen an der Lessingstraße 22-24 ins Gespräch gekommen, um über unsere Arbeit beim ADFC Leipzig zu berichten und für eine fuß- und radverkehrsfreundliche Straße nach dem Motto "Mehr Platz für Menschen" zu sorgen. Wir erobern uns die Parkflächen zurück und zeigen an diesem Tag, dass die Freiflächen besser genutzt werden können – in unserem Fall zum Beispiel für eine freie Durchfahrt und Sicht zum Elstermühlgraben. Die PKWs blockieren trotz absolutem Halte- bzw. Parkverbot den Durchfahrtsweg und bieten keine Ausweichmöglichkeiten. Positive Reaktionen wie "Macht bitte weiter!" oder auch "Stimmt, an dieser Stelle komme ich normalerweise kaum mit dem Kinderwagen durch" bestätigen den Aktionstag. Lieber Park statt Parkplatz – und Flächengerechtigkeit für alle!


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/parking-day-lieber-park-statt-parkplatz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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