Online-Radreisevortrag Balkan - Kaukasus

Als junge Frau fünf Monate mit dem Fahrrad durch das östliche Europa - und darüber hinaus. Ein Radreise-Vortrag mit Geschichten aus 18 Ländern und Tipps für alle, die das auch mal ausprobieren wollen.

Susanna Dedring auf ihrem Weg "Von Brandenburg über den Balkan in den Kaukasus - und zurück"
Susanna Dedring auf ihrem Weg "Von Brandenburg über den Balkan in den Kaukasus - und zurück" © Susanna Dedring

Susanna Dedring war mit 16 Jahren das erste Mal auf einer Fahrradtour und wollte danach jeden Urlaub mit dem Rad verbringen. Sie konnte ihren Wunsch nach einer langen Reise dann nach ihrem Bachelorstudium erfüllen und war für fünf Monate unterwegs. Es ging von Berlin über den Balkan nach Istanbul. Von dort weiter nach Georgien und Armenien und dann mit der Fähre über das Schwarze Meer, so dass sie den Kreis durch die Ukraine, Moldau und Polen zurück nach Deutschland schließen konnte.

In diesem Online-Foto-Vortrag am 13. April, um 19 Uhr erzählt Susanna von ihrer Reise "Von Brandenburg über den Balkan in den Kaukasus - und zurück" wie es ist, als junge Frau alleine mit dem Fahrrad unterwegs zu sein und gibt hilfreiche Tipps für eine lange Radtour. Der Link zur Teilnahme wird in Kürze hier eingestellt.

Noch mehr Informationen zu Susanna gibt es auf ihrem Instagram-Account.
Die komplette Tour und Route gibt es hier.

Vortrag-Link: https://meet.adfc-intern.de/LE_Test

Kosten: Nach dem Vortrag freuen wir uns über eine Spende, um unsere Arbeit auch weiterhin fortsetzen zu können.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/online-radreisevortrag-balkan-kaukasus

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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